
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Wenn am Mittwoch, den 19. Oktober, die auf zwei Stunden angesetzte öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Infektionsschutzgesetz in Sachen Nichtdiskriminierung behinderter Menschen in Triage-Situationen stattfindet, sind hierfür fast 70 Organisationen und vier Einzelsachverständige geladen. Interessierte Beobachter*innen fragen sich dabei im Vorfeld der Anhörung, wer von den vielen Eingeladenen letztendlich zu Wort kommen wird, denn diese sind darauf angewiesen, dass ihnen von den Ausschussmitgliedern entsprechende Fragen gestellt werden. Die Anhörung, die am 19. Oktober von 14:30 bis 16:30 Uhr im Parlamentsfernsehen auf www.bundestag.de übertragen und am Folgetag in der Mediathek veröffentlicht wird, verspricht also spannend zu werden. Denn von den Ergebnissen dürfte auch abhängen, welche Änderungsanträge die Fraktionen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen und beschließen werden.







































