Menu Close

Partizipation der Selbstvertretung für inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Logo bbe e.V.
Logo Bundesverband behinderten und chronisch kranker Eltern e. V.
Foto: bbe e.V.

Hannover (kobinet) Ein aus dem Partizipationsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziertes dreijähriges Projekt des Verein Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) soll den Prozess der inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jurgendhilfe aus Sicht der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung begleiten. Das vorrangige Ziel besteht darin, dass sich behinderte Kinder und Jugendliche und Eltern mit Behinderung mit ihren Selbstvertretungsverbänden in die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt einbringen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 5. Oktober 2022 noch einmal bekräftigt: Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung ist festgeschrieben – die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll auch für Kinder mit Körper- und Sinnesbehinderungen sowie Kinder mit Lernschwierigkeiten noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich in der Jugendhilfe verankert werden. Die Ministerin betonte zudem, dass Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderung umfassend und gleichberechtigt bei der Gesetzesvorbereitung und der Umsetzung beteiligt werden sollen. Mit ihren langjährigen Erfahrungen bei der Beantragung und Nutzung von Hilfen für eine selbstbestimmte Teilhabe könnten Menschen mit Behinderung die Unterstützungsangebote und deren Wirkung auf den Familienalltag sehr gut beurteilen. Spätestens 2028 liegen auch die Aufgabenbereiche der Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die vorher im Bundesteilhabegesetz (SGB IX) verankert waren. Die Umsetzung benötigt Zeit, Fachwissen, Vernetzung und Sensibilität. Dies erfordert nicht nur die Weiterqualifizierung der bisherigen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe. Dafür ist ein bedeutender Perspektivwechsel im Bereich Familienhilfen nötig, teilte der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) mit.

Das KJSG aus 2021 hat bereits die Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Selbstvertretungsverbände im § 4 a verankert. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe alle individuellen Entscheidungen aber auch alle kommunalen Planungen gemeinsam mit Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden getroffen werden müssen und nicht mehr nur für sie gedacht wird.

Das dreijährige Projekt des bbe soll diesen Prozess aus Sicht der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung begleiten. Das vorrangige Ziel besteht darin, dass sich behinderte Kinder und Jugendliche und Eltern mit Behinderung mit ihren Selbstvertretungsverbänden in die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt einbringen. In dem Partizipationsprojekt geht es nach Informationen des bbe unter anderem um folgende Fragen:

· Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit Selbstvertretungsvereinigungen KJH-nutzender Kinder und Eltern in die Planung und Umsetzung der kommunalen KJH-Angebote gleichberechtigt einbezogen werden (Empowerment und Powersharing). (§ 4 a KJSG)

· Wie und wo können Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihre Interessen im Umsetzungsprozess und im späteren Verlauf vertreten?

· An wen können sich interessierte Kinder- und Jugendliche in ihrer Kommune wenden?

· Welche Selbstvertretungsorganisationen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gibt es bereits?

· Welche Selbstvertretungsorganisationen gibt es von Eltern mit Behinderung, die Kinder- und Jugendhilfe nutzen?

· Wie werden diese Organisationen seitens der Kinder- und Jugendhilfe gefördert?

Aus Sicht der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung geht es bei der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aktuell um folgende Umsetzungsfragen:

· Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit alle Angebote der KJH von Kindern, Jugendlichen und Eltern mit Behinderung genutzt werden können

· Wie können Hilfeplangespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern mit Behinderung barrierefrei gestaltet werden?

· Wie kann Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe für langfristige Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gestaltet werden, um Hilfen wie Schulbegleitung und Assistenzbedarf im Freizeitbereich (bei zunehmend wachsender Personalknappheit) sinnvoll organisieren zu können?

· Wie kann die Ungleichbehandlung von behinderten Pflegekindern und deren Pflegeeltern beendet werden?

· Wie kann die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Vermittlung von Pflege- und Adoptivkindern beendet werden?

· Welche Kompetenzen benötigen Mitarbeitende der KJH, z. B. Wissen über Assistenzleistungen für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder aus dem BTHG (§ 78 Abs. 3 SGB IX)?

· Welches Wissen über Behinderungsformen und deren Auswirkungen auf den Familienalltag und die Teilhabe benötigen die Mitarbeitenden der KJH?

· Wie können die langjährigen Erfahrungen der KJH in der Arbeit mit suchterkrankten und drogenabhängigen Eltern für die Arbeit mit Eltern mit anderen Teilhabeeinschränkungen genutzt werden? Wo braucht es Kompetenzerweiterung?

· Wie wird das Ziel des BMFSFJ umgesetzt, nicht nur Eltern mit psychischen Erkrankungen mit dem reformierten § 20 KJSG flexibel, antragslos und bedarfsgerecht so zu entlasten, dass Kinder und Jugendliche nicht zu „pflegenden Kindern und Jugendlichen“ werden?

Gemeinsam mit den Verbänden der LIGA Selbstvertretung und weiterer Selbstvertretungsverbände von Menschen mit Behinderung organisiert der bbe zu diesen Fragen Aktionstage. Die Mitglieder des bbe beteiligen sich in bundesweiten Gremien zur Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und sind als Teilnehmer*innen bzw. Referent*innen bei Veranstaltungen andere Organisationen aktiv.

Link zur Internetseite des bbe