
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Wenn am Mittwoch, den 19. Oktober, die auf zwei Stunden angesetzte öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Infektionsschutzgesetz in Sachen Nichtdiskriminierung behinderter Menschen in Triage-Situationen stattfindet, sind hierfür fast 70 Organisationen und vier Einzelsachverständige geladen. Interessierte Beobachter*innen fragen sich dabei im Vorfeld der Anhörung, wer von den vielen Eingeladenen letztendlich zu Wort kommen wird, denn diese sind darauf angewiesen, dass ihnen von den Ausschussmitgliedern entsprechende Fragen gestellt werden. Die Anhörung, die am 19. Oktober von 14:30 bis 16:30 Uhr im Parlamentsfernsehen auf www.bundestag.de übertragen und am Folgetag in der Mediathek veröffentlicht wird, verspricht also spannend zu werden. Denn von den Ergebnissen dürfte auch abhängen, welche Änderungsanträge die Fraktionen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen und beschließen werden.
Bundesregierung lehnt Regelungen zur Ex-Post-Triage ab
Zu einem kritischen Punkt der Beratungen hat sich die Bundesregierung bereits im Vorfeld der Anhörung geäußert. Diese lehnt die vom Bundesrat geforderte Aufnahme einer Regelung zur sogenannten Ex-Post-Triage in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (20/3877) ab. In der Begründung des Gesetzentwurfs werde klargestellt, dass bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stünden, solange eine intensivmedizinische Behandlung noch indiziert sei und dem Patientenwillen entspreche, heißt einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge es in einer Unterrichtung (20/3953) der Bundesregierung.
Die Ex-Post-Triage sei damit infektionsschutzrechtlich explizit ausgeschlossen. Dadurch werde dem Vertrauen der Patienten auf Fortsetzung ihrer bereits begonnenen Behandlung Rechnung getragen.
Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass die geplante Regelung zu Unsicherheiten in der Praxis führen könnte. Insbesondere Praktiker erhöben daher die Forderung, auch die Ex-Post-Triage in die Gesetzesregelung aufzunehmen. Nach Auffassung des Bundesrates bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung, wie mit den Fallgestaltungen der Ex-Post-Triage zu verfahren sei. Der Bundesrat bitte daher, zu prüfen, ob eine Regelung zur Ex-Post-Triage in das Gesetz aufgenommen werden könne, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag.
Der Runde Tisch Triage hat im Vorfeld der Anhörung konkrete alternative Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Triage entwickelt: