
Foto: Wilfried Oellers
Berlin (kobinet) Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Fortbestand, künftige finanzielle Ausstattung und Beratungsqualität von Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatung (EUTB)“ (BT-Drs. 20/4941) erklärte deren Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers: „Die Bundesregierung kann die Befürchtung nicht entkräftigen, dass es mit dem ab 2023 geltenden neuen Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung keine flächendeckende Beratungsstruktur mehr geben wird.“









































