
Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Am 26. März 2009 – also vor 15 Jahren – trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Die Intention war, die Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Die derzeitige Realität ist stattdessen geprägt von einer strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und erheblichen Barrieren im Alltag. Zu diesem Missstand hat die Aktion Mensch nun eine internationale Vergleichsstudie vorgelegt. Die Aktion Mensch appelliert vor diesem Hintergrund an die Politik, aber auch an die Wirtschaft und Zivilgesellschaft, dringend gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um Verbesserungen in die Wege zu leiten.









































