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STUTTGART (kobinet) Aktuell ist zu beobachten, dass im politischen Diskurs zum Umbau des Bürgergeldes und zum Rentenpaket II sachlich falsche Daten und Fakten zunehmend populistisch genutzt werden. Diese Aussagen schüren den Sozialneid und gefährden unseren Sozialstaat. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht es deshalb als seine Pflicht an, den demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu verteidigen – mit Fakten statt Polemik.
Erster Vorwurf: „Vier Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger sollten endlich mal arbeiten gehen“
Wahr ist: Nur 1,7 Millionen Bürgergeldempfänger arbeiten nicht. 2,2 Millionen bekommen Leistungen, ohne arbeitslos zu sein. Sie sind in einer Ausbildung, pflegen Angehörige oder stocken ihr Elterngeld auf. Rund 800.000 sind außerdem erwerbstätig, verdienen aber so wenig, dass sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Zweiter Vorwurf: „Die Rentenversicherung wird vom Staat bezuschusst“
Wahr ist: Der Zuschuss ist kein Geschenk an die Rentenversicherung, sondern ein Ausgleich für Aufgaben, die der Bund zusätzlich an die Rentenversicherung übertragen hat, wie zum Beispiel die Auszahlung der Mütterrente oder des Grundrentenzuschlags. Dies sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von allen Steuerzahlern und nicht nur den Beitragszahlenden der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden müssen. Diese Leistungen wurden noch nie voll übernommen, so dass aktuell sogar ein Defizit bleibt – von 38 Milliarden Euro. Für die Jahre, in denen dieses Defizit aufgezeichnet wurde, ergibt sich damit ein Betrag von 988 Milliarden Euro.
Dritter Vorwurf: „Die Renten sind in Gefahr“
Wahr ist: Die finanzielle Lage der Rentenversicherung ist aktuell sehr gut. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist auf knapp 1,7 Monatsausgaben gestiegen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Beitragssatz sinken muss, wenn die Rücklage 1,5 Monatsausgaben übersteigt. Doch so lässt sich der Bundeszuschuss von 600 Millionen im Jahr unbesorgt kürzen. Der Bund bedient sich ausschließlich zu Lasten der Beitragszahler.
Vierter Vorwurf: „Wegen des demografischen Wandels muss das Rentenalter erhöht werden“
Wahr ist: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist faktisch eine Rentenkürzung. Lineare Vorausrechnungen sind interessengeleitet. Während vor 15 Jahren vermutet wurde, dass bis 2060 nur noch 38 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland leben, gehen aktuelle Hochrechnungen von 45,5 Millionen Menschen aus. Das sind 7,5 Millionen Menschen mehr, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können. Belastungen, die auf die Rentenversicherung zukommen, müssen gesamtgesellschaftlich und für alle fair getragen werden.
Fünfter Vorwurf: „Die Rente mit 63 muss endlich abgeschafft werden“
Wahr ist: Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es schon längst nicht mehr. Im Jahr 2024 kann man frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, aber auch nur derjenige, der wenigstens 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat oder Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Sechster Vorwurf: „Im Sozialstaat zahlen alle Bürger solidarisch für sozial Schwache und Arme“
Wahr ist: Etliche solidarische Leistungen, wie die Krankenkassenbeiträge für arbeitslose Menschen oder die Mütterrente, zahlen nur die gesetzlich Versicherten. Anwälte, Ärztinnen, Architekten, Professorinnen und Politiker zahlen nicht mit – also ein Großteil der Besserverdienenden in unserem Land. 57 Milliarden Euro werden im Jahr 2025 Prognosen zufolge aus dem Topf der Krankenkassen zweckentfremdet. Bei den Rentenversicherungen bleibt nach dem Bundeszuschuss ein Defizit von 38 Milliarden pro Jahr.
Siebenter Vorwurf: „Weil die Ausgaben der Krankenkassen steigen, müssen die Beiträge erhöht werden“
Wahr ist: Aus dem Topf der Krankenkasse werden krankenkassenfremde Leistungen bezahlt, wie beispielsweise die Unterstützung der gesundheitlichen Versorgung der arbeitslosen Menschen mit etwa 4 Milliarden Euro jährlich. Würde der Bund diese versicherungsfremden Leistungen adäquat erstatten, müssten die Krankenversicherungs-Beiträge nicht erhöht werden.




