Bremen (kobinet) Aus Anlass des heute am 21. März begangenen Welt-Down-Syndrom-Tags weist der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen Arne Frankenstein, gemeinsam mit der Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der Landesfrauenbeauftragten von Bremen, auf eine nahende Debatte im Bundestag zum weiteren Umgang mit dem Nicht-Invasiven Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung hin. Seit Juli 2022 können Schwangere nach Rücksprache mit der behandelnden Gynäkologin oder des behandelnden Gynäkologen den NIPT auf Trisomie 13,18 und 21 als Kassenleistung erhalten. Seitdem ist die Zahl der Inanspruchnahme dieser Tests deutlich gestiegen.
Laut dem Spitzenverband GKV lag die Zahl der vorgenommenen NIPTs im dritten Quartal 2022, also bei Zulassung des Tests, bundesweit bei 52.101, ein Jahr später bereits bei 71.477 Tests. Schätzungen besagen, dass ungefähr jede dritte Schwangere den Test in Anspruch nimmt, teilte Arne Frankenstein in einer Presseinformation mit.
Bundestagsbefassung wurde in Bremen angestoßen
Vor diesem Hintergrund hatte das Land Bremen nach einem interfraktionellen Antrag der Bremischen Bürgerschaft im vergangenen Jahr im Bundesrat einen Antrag eingebracht, nach dem die Folgen der Kassenzulassung erhoben und ausgewertet werden müssen und ein neu einzurichtendes Experten- und Expertinnen-Gremium sich mit den ethischen und rechtlichen Folgen dieser Entwicklung auseinandersetzen und Empfehlungen für den weiteren Umgang erarbeiten soll. Vorangegangen war dieser Bremer Initiative eine Veranstaltung der Landesfrauenbeauftragten und des Landesbehindertenbeauftragten zur Problematik des NIPT. Der Bundesratsantrag wurde im vergangenen Juni angenommen. Da bisher noch keine Umsetzung erfolgte, reichten nun Mitglieder des Bundestages einen ähnlich lautenden interfraktionellen Antrag beim Bundestag ein.
Arne Frankenstein erklärte: „Menschen mit Behinderungen dürfen unter keinen Umständen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Wir müssen endlich eine inklusive Gesellschaft werden. Dazu gehört es, Entwicklungen, die diesem Ziel entgegenstehen, zu verhindern. Daher brauchen wir ein mit Expertinnen und Experten besetztes interdisziplinäres Gremium. Es soll die Bundesregierung fachlich beraten, wie das Angebot und der Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests sachgerecht, ethisch verantwortlich und auf Grundlage fundamentaler Menschenrechte geregelt werden können. In diesem müssen Organisationen von Menschen mit Behinderungen von Anfang an mitwirken. Ihre Perspektive ist für eine Entscheidung über diese schwere Frage von grundlegender Bedeutung.“
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz betonte: „Unser Ziel muss eine selbstbestimmte Entscheidung über die Inanspruchnahme von Tests und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen sein – hierzu brauchen wir mehr Wissen. Wir brauchen valide Daten über die medizinische Beratung der Schwangeren vor und nach der Inanspruchnahme eines NIPT, über die Inanspruchnahme der Abklärungsuntersuchungen, über weitere Unterstützungsangebote sowie zur Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21. Während einige dieser Fragen aus Statistiken hervorgehen, bedarf es für andere Bereiche qualitative Erhebungen. Hier muss ein umfassendes Monitoring ansetzen.“
Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte merkte an: „Jede Schwangere muss entscheiden können, ob sie sich vorstellen kann, ein Kind zu bekommen. Allerdings birgt die Kassenzulassung von NIPT die Gefahr, dass Schwangere daraus den Schluss ziehen, dass Kinder mit Down-Syndrom unerwünscht sind. Aktuell hören wir, dass Schwangere Unklarheiten im Hinblick auf die Aussagekraft des Testes haben und Abklärungsuntersuchungen nicht vornehmen. Hier brauchen wir mehr Daten, um nachsteuern und die Schwangeren bei einer Informierten Entscheidung unterstützen zu können. Hieraus ergibt sich ein Aufklärungs- und Beratungsbedarf, der erhoben und beantwortet werden muss.“
Was diese Tests angeht, habe ich eine ganz klare Meinung……
Ich halte es für Hochgradig ungünstig solche Tests zu machen…… Nur weil die Möglichkeit besteht, das Kind könnte Trisoie 23 haben macht man Tests um das zu verhindern?? Wie dumm kann man sein??
Wir sprechen von einem Menschenleben, von dem niemand im Vorfeld wirklich sagen kann wie es sich entwickeln wird………!!!
Wird dann bald auch getestet, ob mein Kind unter Umständen ein „A…lochkind“ wird und darf ich das dann auch einfach so abtreiben?????????
Wie weit darf das noch gehen?? Wohin führt uns (Deutschland) dieser Weg…….?????
Ich für meinen Teil kann sagen:
Ich bin geschockt!!
Es muss natürlich Trisomie 21 heißen……. 😉