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Lösung für Leistungen für behinderte Abgeordnete in Bremen

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Bremen (kobinet) Das Bremische Abgeordnetengesetz wurde nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zügig geändert. Nun werden dort die erforderlichen Assistenzleistungen für behinderte Abgeordnete rückwirkend geregelt. Darüber berichtet Henry Spradau für die kobinet-nachrichten.



Bericht von Henry Spradau

Leistungen für Abgeordnete mit Behinderungen

Die kobinet-nachrichten hatten am 18.1. und 27.2.2024 darüber berichtet, dass Leistungen der Arbeitsassistenz nach SGB IX nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3.1.2024 nicht zustehen, weil es sich bei der Abgeordnetentätigkeit nicht um eine arbeitsrechtliche Beschäftigung, sondern um ein Rechtsverhältnis besonderer Art handelt. Zuständig ist daher nicht ein Leistungsträger nach dem SGB sondern das jeweilige Parlament. Es ging um einen im Jahre 2023 in die Bremische Bürgerschaft (Landesparlament) gewählten Abgeordneten.

Daraufhin ist nun das Bremische Abgeordnetengesetz zügig ergänzt worden und bereits in Kraft getreten. Es sieht die erforderlichen Leistungen auch mit Rückwirkung vor.

Fundstelle:

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2024_03_14_GBl_Nr_0018_signed.pdf

https://kobinet-nachrichten.org/2024/01/18/keine-behinderungsbedingte-arbeitsassistenz-fuer-abgeordnete/

https://kobinet-nachrichten.org/2024/02/27/bremische-buergerschaft-vorschlag-fuer-leistungen-fuer-behinderte-abgeordnete/?schlnqx