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Münster (kobinet) Noch weit entfernt vom „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention) sehen sich die Frauen vom Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung Nordrhein-Westfalen. „Zwar hat die Behindertenrechts-Konvention in Deutschland seit genau 15 Jahren die Bedeutung eines Bundesgesetzes, trotzdem sind nicht viele Vorgaben umgesetzt,“ kritisiert Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos zum Jahrestag des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention am heutigen 26. März 2024. Zentrale Forderungen wie gleicher Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, gleiche Bezahlung, barrierefreier Zugang zu Gynäkologie oder zum Gewaltschutz sehe das Netzwerk bis heute nicht erreicht – und vermisse zudem eine umfassende Strategie der Landesregierung. Der Osterwunsch des Netzwerks laute daher ein gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte.










































