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Noch viel für Inklusion in Niedersachsen zu tun

Annetraud Grote
Annetraud Grote
Foto: Staatskanzlei Niedersachsen

Hannover (kobinet) Annetraud Grote, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, nimmt das 15jährige Jubiläum des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 zum Anlass, erneut zu betonen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch besser in Niedersachsen umgesetzt werden muss. Sie führt aus: "Die UN-BRK beinhaltet ein unverzichtbares Menschenrecht. Sie ist demnach auch in Niedersachsen vom Land und von den Kommunen in allen Bereichen umzusetzen. Ich möchte Mut machen, dass vieles möglich ist und vieles erreicht werden kann, wenn der Wille da ist – und dabei hilft uns die UN-BRK.“



Die niedersächsische Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast unterstreicht die Notwendigkeit für noch mehr Inklusion in Niedersachsen: „Ich unterstütze die unabhängige Arbeit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nach Kräften darin, dass Inklusion als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche gesehen wird.“ Niedersachsen sei auf einem guten Weg, um noch mehr Inklusion zu erreichen. Beispielsweise werde schulische Inklusion durch das Auslaufen der Förderschulen Lernen gestärkt. „Es ist eine wichtige Entscheidung, das Sondersystem Förderschule Lernen abzuschaffen“, so Annetraud Grote. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht aus dem Jahr 2023 die Sondersysteme in Deutschland deutlich kritisiert. Ausgrenzende Strukturen seien konventionswidrig.

Besonders wichtig ist es Annetraud Grote, gemeinsam mit allen Beteiligten wie mit den Verbänden, den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, den Selbstvertretungsorganisationen und der Verwaltung sowie der Politik lösungsorientiert vorzugehen. Jede und jeder müsse mitgenommen werden, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die als Expertinnen und Experten in eigener Sache mitsprechen. Dabei gehe es zum Beispiel um eine noch bessere Durchlässigkeit der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit Hilfe des Budgets für Arbeit. Hierzu gibt es eine Kampagne „Talente entdecken“, der sich auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen anschließt: „Wir müssen dahinkommen, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, das Budget für Arbeit nutzen. Mit dessen Hilfe können sie bei privaten und öffentlichen Arbeitgebenden ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annehmen.“

In Niedersachsen wird aktuell der vierte Aktionsplan Inklusion geschrieben. Dieser dient der Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. „Es sind bereits sehr viele Vorschläge auch von Menschen mit Behinderungen zu unterschiedlichen Handlungsfeldern wie Arbeit, Bildung, Kultur, Sport, Mobilität oder Gesundheit und Pflege für den neuen Aktionsplan Inklusion eingegangen. Alle Vorschläge werden nun ausgewertet. Die Erarbeitung des Aktionsplans Inklusion begleite ich engmaschig. Wir müssen dahin kommen, dass Teilhabe und Inklusion für noch mehr Menschen erlebbar werden“, beteuert Annetraud Grote.

Hintergrund:

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Niedersachsen hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Sie trat dann am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Sie ist geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderungen können das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, wenn sie Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und ihnen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird. Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgebenden sowie die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.