Münster (kobinet) Noch weit entfernt vom "vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention) sehen sich die Frauen vom Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung Nordrhein-Westfalen. "Zwar hat die Behindertenrechts-Konvention in Deutschland seit genau 15 Jahren die Bedeutung eines Bundesgesetzes, trotzdem sind nicht viele Vorgaben umgesetzt,“ kritisiert Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos zum Jahrestag des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention am heutigen 26. März 2024. Zentrale Forderungen wie gleicher Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, gleiche Bezahlung, barrierefreier Zugang zu Gynäkologie oder zum Gewaltschutz sehe das Netzwerk bis heute nicht erreicht – und vermisse zudem eine umfassende Strategie der Landesregierung. Der Osterwunsch des Netzwerks laute daher ein gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte.
„Seit Gründung des Netzwerks vor fast 30 Jahren schreiben wir Stellungnahmen und hören Lippenbekenntnisse“, ergänzt Netzwerk-Sprecherin Claudia Seipelt-Holtmann und stellt fest: „Eure Tatenlosigkeit verletzt unsere Menschenrechte!“ Aber auch auf Positives verweist das Netzwerk und nennt die Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW für die Gründung einer LAG der Werkstatt-Frauenbeauftragten in NRW, die sich von der konstruktiven Begleitung bis hin zur Übernahme der Kosten für zwei Vollversammlungen der Frauenbeauftragten erstreckt habe. Für die eigene Arbeit im Netzwerk NRW auch sehr wichtig: Die Finanzierungszusage für das NetzwerkBüro für drei Jahre. „In Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen,“ bedankt sich Gertrud Servos bei der Landesregierung und verweist auf aktuelle Arbeitsschwerpunkte wie das geplante multi-professionelle NRW-Vernetzungstreffen für besseren Gewaltschutz für Frauen mit Behinderung.