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Berlin (kobinet) Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollumfänglich erreicht werden können. Dies antwortet sie (20/6935) auf eine Kleine Anfrage (20/6690) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden, wie es das Gesetz vorsehe, heißt es in einem Bericht von Heute im Bundestag.







































