
Foto: Julia Lippert
Berlin (kobinet) Eine sogenannte Ethik-Tagung in Zwiefalten zu ambulanten Behandlungsweisungen – beschönigender und irreführender Begriff von ambulanten Zwangsmaßnahmen – veranlasst mich, mir um Entwicklungen Gedanken zu machen und dazu zu recherchieren, von denen ich nicht glauben kann, dass sie immer noch Thema in einer menschenrechtsorientierten – eigentlich sollte es eine menschenrechtsbasierte sein – psychiatrischen Versorgung sind.
Dem Inhalt der Tagung widmete ich mich bereits in einem anderen Artikel. Es sollte darum gehen, ambulante Behandlungsweisungen, wie es sie im Maßregelvollzug schon gibt (siehe später in diesem Artikel), auf die Allgemeinpsychiatrie auszuweiten. Zu der Tagung sprachen 12 Personen mit männlich konnotierten Namen, allesamt professionell Tätige und Politiker bzw. Vertreter der zuständigen Ministerien, und 2 Personen mit weiblich konnotierten Namen, eine betroffene Person und eine Angehörige. Partizipation war also in jeglicher Hinsicht Fehlanzeige.









































