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Bremen (kobinet) "Schulen in Bremen stellen trotz Anspruch auf Schulbesuch auf Viertagewoche um. Der Weser-Kurier hat am 20. September 2023 darüber berichtet, dass an der Paul-Goldschmidt-Schule nur noch an vier Tagen pro Woche Unterricht stattfindet. Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen betrachtet die Situation an dieser Schule, aber auch an anderen Schulen wie beispielsweise an den Grundschulen Pastorenweg und Andernacher Straße mit Sorge. Gegenwärtig wird das Recht behinderter Schüler:innen auf einen gleichberechtigten Schulbesuch in rechtswidriger Weise verkürzt", heißt es in einem Bericht von Kai J. Steuck vom Büro des Landesbehindertenbeauftragten von Bremen Arne Frankenstein.
Bericht von Kai J. Steuck
Schulen in Bremen stellen trotz Anspruch auf Schulbesuch auf Viertagewoche um. Der Weser-Kurier hat am 20. September 2023 darüber berichtet, dass an der Paul-Goldschmidt-Schule nur noch an vier Tagen pro Woche Unterricht stattfindet. Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen (LBB) betrachtet die Situation an dieser Schule, aber auch an anderen Schulen wie beispielsweise an den Grundschulen Pastorenweg und Andernacher Straße mit Sorge. Gegenwärtig wird das Recht behinderter Schüler:innen auf einen gleichberechtigten Schulbesuch in rechtswidriger Weise verkürzt.
Eine Problemanzeige der Paul-Goldschmidt-Schule hat den LBB, neben anderen Eingaben und Beschwerden, die ihn seit Schuljahresbeginn vermehrt erreicht haben, veranlasst, sich mit einem Schreiben zur Gewährleistung inklusiver Beschulung an die Bildungssenatorin zu wenden. In diesem Schreiben von Anfang September hat der LBB zum einen gefordert, dass sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um für alle Schüler:innen im Land Bremen ein schulisches Angebot kurzfristig und auch langfristig sicherzustellen und damit eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Schüler:innen zu gewährleisten. Zum anderen ist der LBB erneut dafür eingetreten, dass seitens der verantwortlichen senatorischen Dienststellen umgehend die Anstrengungen intensiviert werden sollten, um flächendeckend eine inklusive Schulstruktur zu entwickeln.
Ziel sollte aus Sicht des LBB sein, dass die geteilten rechtlichen Zuständigkeiten für die Gewährleistung von Inklusion nicht zu einer geteilten Verantwortung führen, sondern zugunsten gemeinsamer Verantwortungsübernahme von Erwachsenen für Kinder überwunden werden. Die Teams an den Schulen müssen deshalb, auch unter Nutzung von Ressourcen aus dem Sozialraum, so aufgestellt werden, dass das Fehlen Einzelner nicht das inklusive Angebot aushebelt.
Der LBB hat in dem Schreiben an die Bildungssenatorin, das nachrichtlich auch an die Sozialsenatorin und Gesundheitssenatorin übermittelt wurde, vorgeschlagen, an einem Spitzengespräch mit der Bildungssenatorin sowie der Sozial- und Gesundheitssenatorin teilzunehmen, in welchem Verabredungen zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit diskutiert werden.
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