
Foto: ISL / Franziska Vu
BERLIN (kobinet) „Neuer Entwurf, neuer Name – unterm Strich Verschlechterungen“, so kommentiert Horst Frehe vom ISL-Vorstand den neuen Entwurf zu einem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium. „Die größten Bedrohungen aus dem ersten im Sommer vorgelegten Gesetzentwurf für Menschen, die mit Beatmung leben, scheinen zwar abgewendet zu sein,“ so Frehe, „gegenüber der derzeitigen Rechtslage wird die Selbstbestimmung der Betroffenen aber immer noch erheblich eingeschränkt.“











































