
Foto: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Wenn heute an das Inkrafttreten des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes erinnert wird, ist das für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vor allem auch eine Erinnerung daran, dafür hart gerungen werden musste. Dass heute der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ im Grundgesetz steht, ist nicht vom Himmel gefallen, hat aber nach Ansicht der Behindertenrechtlerin, die damals an vorderster Front für die Grundgesetzergänzung mitgekämpft hat, eine äußerst wichtige Bedeutung in menschenrechtlichem Zusammenhang.











































