Menu Close

Mehr Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe

Symbol Paragraf
Symbol Paragraf
Foto: omp

Berlin (kobinet) Die erste Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2017 hat keinen disproportionalen Anstieg der Anzahl der Leistungsempfänger bewirkt, auch wenn die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, laut einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Das geht aus Daten von Modellprojekten hervor, auf die sich die Unterrichtung (19/16470) der Bundesregierung zu Ergebnissen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes bezieht.

Dem Bericht zufolge ist die Zahl der Leistungsempfänger in den Modellprojekten von 2016 auf 2017 um ein Prozent und von 2017 auf 2018 um drei Prozent gestiegen. Dieser Anstieg entspreche in etwa dem relativen Anstieg der Eingliederungshilfe-Leistungsempfänger im gesamten Bundesgebiet. Auffällig sei, dass die erste Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen zum 1. Januar 2017 mit keinem disproportionalen Anstieg der Anzahl der Leistungsempfänger einhergehe, heißt es in der Unterrichtung.

In dem 300-Seiten starken Bericht stellt die Bundesregierung eine Reihe von Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen verschiedener Forschungsprojekte zum Bundesteilhabegesetz dar.

Link zum Bericht der Bundesregierung