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Köln (kobinet) Der Bundeselternrat fordert die Bundesländer auf, rechtliche Maßnahmen gegen Fehl-Beschulungen an Förderschulen zu ergreifen. Mit Bezug auf den Fall des Nenad M., der im vergangenen Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz für die falsche Beschulung an einer Förderschule Geistige Entwicklung erstritten hat, spricht der Bundeselternrat von der „Spitze eines Eisberges von Kindern, die irrtümlich für geistig behindert gehalten werden und deswegen eine Förderschule besuchen müssen“.











































