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Berlin (kobinet) Dr. Sigird Arnade und Hans-Günter Heiden haben sich für den Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter- NETZWERK ARTIKEL 3 (NW3) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) mit einem Kommentar zu Wort gemeldet und zum Thema Triagege klargestellt: „Behinderung darf kein Kriterium bei Priorisierungs-Entscheidungen sein!“ Damit reagieren sie auf die klinisch-ethischen Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen…“ der Fachgesellschaften vom 25. März 2020.









































