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Infos zu Werkstätten und Corona

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Mittlerweile haben die verschiedenen Bundesländer Regelungen zu Werkstätten für behnderte Menschen in Corona-Zeiten getroffen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen hat dazu Fragen und Antworten (FAQs) auf seiner Internetseite eingestellt.

Der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) gehören nach Informationen von REHADAT 681 Hauptwerkstätten an – das entspreche einem Organisationsgrad von 92,5 Prozent. Es gibt 2.884 Betriebsstätten – dort arbeiten über 312.000 Werkstattbeschäftigte. 75,6 Prozent aller Werkstattbeschäftigen sind Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. 21 Prozent haben eine psychische Beeinträchtigung. 3,5 Prozent haben eine körperliche Beeinträchtigung. Die Werkstattbeschäftigten werden immer älter. Inzwischen sind knapp 30 Prozent über 50 Jahre alt.

Wie andere Bereiche sind auch die Werkstätten für behinderte Menschen von der Corona-Krise betroffen. Um einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und die entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zu geben, hat die BAG WfbM Fragen und Antworten (FAQs) erarbeitet. Diese reichen von einer Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern, über Regelungen zur Entgeltfortzahlung für abwesende Werkstattbeschäftigte, bis zu vergütungsrelevante Fragestellungen.

Interessant sind dabei u.a. die Anmerkungen zur Erbringung der Leistung durch alternative Methoden wie E-Learning, Online-Angebote und sogenannte Selbstlernphasen als Ersatz für die Unterbrechung der physischen Durchführung der Leistungen. Die Anmerkungen der BAG WfbM lassen hierbei bisher jedoch wenig Kreativität erahnen. In den FAQs heißt es dazu unter C 1. u.a.: „Es ist nur schwer vorstellbar, wie diese Methoden großflächig im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten umsetzbar sind. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Prinzipiell ist es dem Personenkreis der Teilnehmenden im EV/BBB nur in Ausnahmefällen möglich, sich selbständig Lerninhalte zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass Werkstätten für behinderte Menschen zurzeit noch nicht mit einer hierzu erforderlichen digitalen Infrastruktur ausgestattet sind. Das Gleiche gilt auch für den Zugang der Menschen mit Behinderungen zu der erforderlichen technischen Ausstattung in ihrem privaten Umfeld. Bei Einsatz dieser Methoden zielgruppengerecht und datenschutzkonform vorzugehen ist derzeit ausgeschlossen. Aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs der Personengruppe ist zudem unklar, wie auf diese Weise die Vorgaben des Fachkonzeptes der Bundesagentur für Arbeit erfüllt werden sollen.“

Das NETZWERK ARTIKEL 3 reagierte auf diese „äusserst kreative Herangehensweise der BAG WfbM“ ironisch mit dem Zitat des ehemaligen Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe: „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen“.

Link zu den FAQs der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) zum Coronavirus mit Stand vom 27.3.2020