
Foto: DBR
Berlin (kobinet) Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act – EAA legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Das betrifft u. a. die Zugänglichkeit zu Geldautomaten und Bankdienstleistungen, die Nutzbarkeit von E-Books, Computern, Unterhaltungselektronik, den Onlinehandel oder die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die europarechtlichen Vorgaben sind bis zum 28.06.2022 in deutsches Recht umzusetzen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat nun ein Forderungspapier zur Umsetzung des Gesetzes in Deutschland vorgelegt.











































