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MÜNCHEN (kobinet) In Bayern wurde auf Anregung des Gehörlosenverbandes München und Umland amtlich durch das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bestätigt, dass das Tragen einer Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Kriterien einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne einer Alltagsmaske erfüllt. Neuerdings wurde das jedoch widerufen. Durch den Gehörlosenverband wird nun eine schnelle Lösung der Unklarheit angemahnt.










































