
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Die EU-Richtlinie (2019/882 „European Accessibility Act“, EAA) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ist nach Einschätzung des Deutschen Institutes für Menschenrechte, der Monitoringstelles der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Das Institut fordert, die Umsetzung dieser Richtlinie als Möglichkeit für umfassende Barrierefreiheit zu verstehen.











































