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Ungerechtigkeiten der Impfreihenfolge stoppen

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

BERLIN (kobinet) In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute, Menschen mit Behinderungen in der Impf-Priorisierung nicht immer weiter nach hinten rutschen zu lassen: „Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn immer mehr Gruppen ohne Vorerkrankungen vorgezogen werden“, so die Beauftragten.

In dieser gemeinsamen Erklärung stellen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fünf Kernforderungen auf. Diese sind:

  1. Es dürfen keine weiteren Gruppen in die Impfpriorisierungsliste der CoronaImpfV aufgenommen werden, wenn sie nicht selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben oder Kontaktpersonen sind.
  2. Es muss strikt nach der Reihenfolge der Impfverordnung geimpft werden.
  3. Innerhalb der Priorisierungsgruppen müssen zuerst die Personengruppen mit einem Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf geimpft werden.
  4. Für Kinder mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, die selbst nicht geimpft werden können, aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf haben, darf die Impfung der Kontaktpersonen nicht zahlenmäßig begrenzt werden.
  5. Zur Optimierung der Einzelfall-Verfahren beauftragen die Länder die behandelnden Ärzt*innen mit der Beurteilung des Risikos für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf. Die Länder sollen von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 6 CoronaImpfV entsprechend Gebrauch machen.