BERLIN (kobinet) Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Bundesgesundheitsministerium bei den Arbeiten an einem Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung.unter anderem Kürzungen bei den Leistungen für die Tagespflege und der Verhinderungspflege vorgesieht. Wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft feststellt, geschieht dies obwohl viele Verbände bereits imVorfeld dagegen protestiert haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft lehnt derartige Kürzungen aufs Schärfste ab.
„Die Tagespflege ist ein Angebot, das es gerade Angehörigen vonMenschen mit Demenz oft überhaupt ermöglicht, die Pflege zu Hause sicherzustellen“, erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) und fährt fort: „Wenn nun die Leistungen dafür auf die Hälfte reduziert werden sollen, nur weil ergänzend auch noch der Pflegedienst beispielsweise die morgendliche Körperpflege übernimmt, dann bricht in vielen Familien die Pflegeorganisation zusammen. Nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege wird so in vielen Fällen unmöglich gemacht.“
Wer aufgrund von Berufstätigkeit die Versorgung seiner pflegebedürftigenEltern nur abends und am Wochenende selbst übernehmen kann, hat schon nach der bisherigen Regelung einen nicht unbedeutenden Anteil der Kosten für Tagespflege und den Einsatz des Pflegedienstes an fünf Tagen pro Woche aus eigen Mitteln zu bestreiten.
Eine noch höhere finanzielle Belastung können sich die wenigsten leisten.
Gerade in der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des Tagespflegeangebots deutlich geworden. Viele Familien sind an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gelangt, weil Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden und immer noch nur ein eingeschränktes Platzangebot vorhalten können. „Es kann nicht sein, dass eine solche Verschlechterung für die häusliche Versorgung gewollt ist“, betont Sabine Jansen.