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BERLIN (kobinet) Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit nutzten 2018 rund 100.000 Haushalte mit Pflegebedürftigen das Angebot von im Haushalt wohnenden Betreuern. Damit werden nach Angaben der Bundesregierung etwa drei Viertel der rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause betreut. Diese Form der häuslichen Betreuung sei keine direkte Leistung der Pflegeversicherung und nicht gesetzlich geregelt, deshalb werde hier auch von einem "grauen Pflegemarkt" gesprochen.
Die für solche Angebote auch übliche Bezeichnung der „24-Stunden-Pflege“ sei doppelt irreführend, meint die Bundesregierung, weil das Personal in der Regel weder über eine fachpflegerische Ausbildung verfüge, noch rund um die Uhr im Einsatz sei. Es handele sich deshalb nicht um Pflegekräfte, sondern um Betreuer.
Weitere Einzelheiten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE ist unter diesem Link nachzulesen..