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Berliner Erklärung: Berufliche Bildung behinderter Menschen verbessern

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin (kobinet) Zwölf Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes den Auf- und Ausbau eines Berufsbildungssystems, das in seinen Rahmensetzungen die Vielfalt von Menschen und ihre Potenziale als Chance in der Berufswelt berücksichtigt. Dafür haben sie bei ihrer 61. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen am 15./16. März in Berlin eine Berliner Erklärung mit dem Titel "Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen verbessern!" verabschiedet.

„Oft genug werden junge Menschen mit Behinderungen in bestimmte Berufe und Maßnahmen gedrängt, die angeblich für sie besonders geeignet sind. Ein wirkliches Wahlrecht besteht nicht. Jeder Mensch hat Fähigkeiten. Die Ressourcen der Menschen mit Behinderungen sollen bei der beruflichen Bildung im Vordergrund stehen. Inklusive berufliche Bildung umfasst die Gestaltung der Bedingungen für Zugang, Verlauf und Abschluss beruflicher Bildungsgänge. Dazu braucht es die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungssystemen. Ziel beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen barrierefreie und gleichberechtigte Gestaltungsmöglichkeiten der individuellen Bildungs- und Berufsbiographien sein, die das Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigen. Hierzu gehört die Bereitstellung einer Berufsvielfalt ebenso wie die Herstellung von Grundlagen für den Zugang zum und Verbleib im allgemeinen Arbeitsmarkt“, heißt es in der Einführung der Berliner Erklärung.

Die Gastgeberin der Konferenz der Beauftragten, die Berliner Landesbehindertenbeauftragte Christine Braunert-Rümenapf, hat die Berliner Erklärung auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.

Link zum Download der Berliner Erklärung