
Foto: LWL Landesverband Westfalen Lippe
Münster (kobinet) Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist darum die Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt gingen 2020 knapp 3.000 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren über 1.400 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen nicht einig waren. Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 38 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten.











































