
Foto: Marleen Soetandi
Berlin (kobinet) Über 100 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen wurden bereits seit Beginn der Pandemie von staatlicher Seite an Unternehmen gezahlt. Dass Solidarität keine Einbahnstraße ist, darauf hat der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel mit Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, im Zusammenhang mit der Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter immer wieder hingewiesen. Heute, am 16. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 5 Tage bis zur Abstimmung über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai verbleiben, hoffen viele behinderte Menschen und ihre Verbände, dass gemäß dieses Grundsatzes endlich auch Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen und Produkte gesetzlich verpflichtet werden.











































