
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen. Dazu überwachen die Mitgliedsstaaten periodisch in Stichproben, inwieweit Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den in der Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen genügen. Über die Ergebnisse der Überwachung einschließlich der Messdaten legen die Mitgliedstaaten der Kommission alle drei Jahre, erstmalig zum 23.12.2021, einen Bericht vor. Der erste Bericht für die Bundesrepublik Deutschland liegt nun vor und wurde der Kommission fristgerecht übermittelt.











































