
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Erfurt (kobinet) In einem Urteil von November 2021 stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass der Arbeitgeber grundsätzlich ein neuerliches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen muss, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss des letzten BEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Darauf weist Henry Spradau in einem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.











































