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Berlin (kobinet) Für die über 500 ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) in Deutschland war die letzte Woche entscheidend für ihre Zukunft. Sie erhielten nämlich die Bescheide für ihre Anträge zur Weiterförderung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2029. Dabei gab es sowohl Freude über die Möglichkeit der Weiterführung der begonnenen Arbeit bzw. die Bewilligung von Neuanträgen, als auch Enttäuschung über ablehnende Bescheide.







































