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Freude und Enttäuschung bei Teilhabeberatungsstellen

Logo: EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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Foto: BMAS

Berlin (kobinet) Für die über 500 ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) in Deutschland war die letzte Woche entscheidend für ihre Zukunft. Sie erhielten nämlich die Bescheide für ihre Anträge zur Weiterförderung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2029. Dabei gab es sowohl Freude über die Möglichkeit der Weiterführung der begonnenen Arbeit bzw. die Bewilligung von Neuanträgen, als auch Enttäuschung über ablehnende Bescheide.

Nicht zuletzt aufgrund der neuen räumlichen Aufteilung der Vollzeitäquivalente in den entsprechenden Regionen Deutschlands ist es zu einigen Verschiebungen gekommen. Während sich die einen nun mit der Personalplanung und der eventuell nötigen Anmietung neuer Räumlichkeiten befassen können, müssen andere Beratungsstellen nun ihren Mitarbeiter*innen kündigen und ihre Räumlichkeiten auflösen. Die kobinet-nachrichten werden auf die Liste der neuen Beratungslandschaft der EUTBs hinweisen, sobald diese offiziell zur Verfügung steht.