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Conterganaktivisten sehen Jahrestag anders

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt
Foto: H. Smikac

KARLSRUHE (kobinet) Die Conterganstiftung lädt anlässlich ihres 50jährigen Bestehens Anfang September 2022 in das "Dorinthotel - An der Messe" zu Köln - Deutz ein. Laut Aussage der Stiftung werden mehrere hundert Gäste, darunter zahlreiche Conterganbetroffene, erwartet. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Contergangbetroffene, die mit dieser Form der Jubiläumsfeier nicht einverstanden sind. Dazu gehört die Conterganaktivistin Friederike Winter. Sie lädt zu diesem Zeitraum zu einer Mahnwache vor dem Veranstaltungsort ein.

Friederike Winter erklärte im Vorfeld: „Diese Veranstaltung ist, in den Augen zahlreicher Betroffener, nur ein Farce. Diese soll über die jahrzehntelange Untätigkeit, die Verzögerungstaktiken, Fehl- und Nichtinformationen, Intransparenz und den, jeder Form von Inklusion spottenden Scheinaktivismus, hinwegtäuschen. Diese Stiftung wurde unseren Eltern und uns aufgezwungen. Für uns sind noch viele berechtigte Forderungen, die wir an die Bundesregierung, das aufsichtsführende Familienministerium und den Vorstand der Conterganstiftung stellen, unerfüllt. Diese wollen wir am 3. September einfordern. Wir werden aber auch an unsere verstorbenen Mitbetroffenen erinnern, die – zumindest teilweise – Opfer der Untätigkeit des Staates und der Stiftung – geworden sind.“

Zu diesen Forderungen gehören:

  • Die offizielle Entschuldigung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für das seinerzeit fehlende Arzneimittelgesetz, das zu Schäden, Schmerzen und unsäglichem Leid geführt hat.
  • Eine sofortige, einmalige, pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 20.000 Euro für jede noch lebenden Mutter der Thalidomidbetroffen, in Anerkennung des Leides, das ihnen angetan wurde.
  • Die umgehende Anhebung um mindestens 25 Prozent und jährliche Anpassung der monatlichen Conterganrenten sowie der jährlichen spezifische Bedarfszahlung an die Inflationsrate rückwirkend ab 2018.
  • Lebenslange, angemessene Hinterbliebenenversorgung für pflegende Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Enkel.
  • Sofortige, pauschale Anerkennung von nachgewiesenen Gefäß-und Nervenschäden bei Thalidomidbetroffenen und dementsprechende Erhöhung der Conterganrente um mindestens 25 Prozent.
  • Sofortige Angleichung aller Leistungen für Contergangeschädigte unter 10 Punkten, an die Leistungen der Betroffenen mit 10 bis 14,99 Punkten; rückwirkend ab 1.August 2013.
  • Beweislastumkehr des Nachweises von Thalidomidschäden, bei Anerkennungsverfahren, zu Lasten der Stiftung.
  • Aufnahme eines Embryologen und Toxikologen als Gutachter in die medizinische Kommission der Stiftung.
  • Unabhängige ärztliche und wissenschaftliche Widerspruchsstelle, bei Ablehnung von Anerkennungsanträgen zu Thalidomidschäden.
  • Paritätische Besetzung des Stiftungsrates mit Conterganbetroffenen.
  • Meinungsbildung durch Umfragen bei den Betroffenen zu wichtigen, die Stiftung und deren Leistungen betreffenden, Fragen.