
Foto: Leben mit Behinderung Hamburg
Hamburg (kobinet) Die Stadt Hamburg, die seit über 30 Jahren Betreuungsvereine fördert, damit sie ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen unterstützen, nimmt nach Informationen des Vereins Leben mit Behinderung Hamburg die Reform des Betreuungsgesetzes zum Anlass, diese Zuwendungen in Frage zu stellen. Damit die Reform zum 1.1.2023 in Kraft treten kann, legt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz aktuell den Verbänden einen Entwurf für ein Hamburger Ausführungsgesetz und eine Verwaltungsvorschrift vor, die eine geringere Förderung, Planungsunsicherheit und erhöhten Verwaltungsaufwand vorsehen, kritisiert Leben mit Behinderung Hamburg.






































