
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Greifswald (kobinet) Henry Spradau berichtet für die kobinet-nachrichten über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG). Dieses stellte in einem Beschluss von August 2022 fest, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, um gerichtlich höhere existenzsichernde Leistungen zum Inflationsausgleich festzulegen.









































