
Foto: BSK e.V.
KRAUTHEIM (kobinet) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Die bisher gültige Richtlinie über die Versorgung mit Hilfsmitteln wurde jetzt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im Sommer 2022 ist diese überarbeitete Richtlinie in Kraft getreten. Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, stellt die neuen Bestimmungen In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmitte-Richtlinie“ des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter vor.










































