
Foto: Rolf Barthel
BERLIN (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verabschiedet. Diese Entscheidung wird von dem Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ausdrücklich begrüßt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet im Kern die Einführung der 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.








































