Foto: BIZEPS Wien
New York City (kobinet)
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat vor kurzem die Allgemeine Bemerkung Nr. 11 veröffentlicht, in der der Ausschuss konkret zur Bedeutung des Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem es um die Partizipation behinderter Menschen am politischen und öffentlichen Leben geht, Stellung bezieht.
Link zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 11 zur Partizipation in englischer Sprache:
https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/crpd/general-comments
In der Kommentierung, die bisher nur in englischer Sprache vorliegt, wurde vor allem der Stellenwert der Selbstvertretung gestärkt. Der Ausschuss stärkt damit erneut die zentrale Rolle von Menschen mit Behinderungen in Selbstvertretungsorganisationen. Da der Begriff Partizipation gerade in Deutschland oftmals nicht klar definiert und verwässert wird, bietet diese Klarstellung des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung ein wichtige Orientierung.




