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Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert eigene Stimme im Landesbehindertenrat

Logo des Landesverband Bayern der Gehörlosen
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Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen

MÜNCHEN (kobinet)

Anlässlich des heutigen 9. Internationalen Tags der Gebärdensprachen fordert der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. eine strukturelle Vertretung der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. Der Tag wird seit 2018 jährlich begangen und ist Teil der Internationalen Woche der Gehörlosen, die in diesem Jahr vom 21. bis 27. September stattfindet. Das Motto des Weltverbands der Gehörlosen (WFD) lautet 2026 "Declaring Deaf People’s Human Rights" – die Menschenrechte gehörloser Menschen erklären. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen, der WFD sein 75-jähriges Jubiläum.

Der Landesverband verweist auf ein aktuelles Beispiel aus dem bayerischen Schulwesen: Im Februar 2026 hatte der Verband einen Sachtext über gehörlose Menschen im Leseheft der Fachintegrierten Leseförderung Bayern (FiLBY) für die Jahrgangsstufe 2 beanstandet, da dieser den heutigen Sichtweisen nicht gerecht wurde. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus reagierte umgehend, nahm den Text aus der Online-Sammlung und lud zu einem Runden Tisch ein. Ein neuer Lesetext, entwickelt von Prof. Dr. Laura Avemarie in Abstimmung mit dem Landesverband und dem Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik, wird ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Neuauflage des Lesehefts erscheinen und den Schulen zusätzlich zum Einkleben in bestehende Hefte zur Verfügung gestellt.

Der Verband dankt dem Ministerium für das lösungsorientierte Vorgehen und betont, dass der Vorgang zeige: Wenn Betroffene frühzeitig einbezogen werden, seien lange Verfahren unnötig. Genau deshalb reiche Beteiligung im Einzelfall nicht aus – sie brauche einen festen Platz in den Strukturen.

Konkrete Forderungen des Landesverbands für Bayern umfassen vier Punkte:

Erstens einen eigenständigen Sitz für die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. In zwölf von sechzehn Bundesländern sei diese bereits strukturell in den Landesbehindertenbeiräten vertreten, in Bayern jedoch nicht. Die UN-BRK verlangt in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 die aktive Einbeziehung der Betroffenen über ihre eigenen Organisationen. "Nichts über uns ohne uns" sei kein Slogan, sondern geltendes Völkerrecht, so der Verband.

Zweitens die Verankerung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) in der Bildung. Artikel 24 der UN-BRK sichert gehörlosen Kindern eine hochwertige, mehrsprachige und inklusive Bildung zu. Dafür seien Lehrkräfte nötig, die die DGS sicher beherrschen und darin geprüft worden sind. Der Verband fordert, Gebärdensprachkompetenz in der bayerischen Lehrkräftebildung verbindlich zu prüfen und die DGS als Unterrichtsfach an bayerischen Schulen einzuführen.

Drittens die Aufarbeitung des historischen Gebärdensprachverbots. Über Generationen sei gehörlosen Kindern an deutschen Schulen die Gebärdensprache untersagt worden – eine Folge des Mailänder Kongresses von 1880. Am 22. Oktober 2026 befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags in einem öffentlichen Fachgespräch mit dieser Geschichte. Der Landesverband begrüßt das Fachgespräch und wird als Sachverständiger daran mitwirken.

Viertens die Einführung eines Gehörlosengelds in Bayern. Mehrere Bundesländer glichen die besonderen Mehraufwendungen gehörloser Menschen durch ein eigenes Gehörlosengeld aus. Bayern gehöre nicht dazu, so der Verband.

"Rechte zu erklären ist der eine Teil. Der andere ist, sie im Alltag wirksam zu machen. Zwanzig Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten wir, dass gehörlose Menschen in Bayern dort mitentscheiden, wo über sie entschieden wird", sagte Marcus Willam, 1. Vorsitzender des Landesverbands Bayern der Gehörlosen e. V.

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