MÜNCHEN (kobinet)
Heute ist der 9. Internationale Tag der Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache bedeutet: Menschen sprechen mit den Händen.
So können gehörlose Menschen miteinander reden.
Gehörlos bedeutet: Ein Mensch kann nicht hören.
International bedeutet: Es geht um viele Länder weltweit.
Viele Menschen aus verschiedenen Ländern machen mit.
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen fordert heute etwas.
Ein Landes-Verband ist eine große Gruppe von Vereinen.
Diese Gruppe ist für ein ganzes Bundes-Land zuständig.
Der Landes-Verband vertritt gehörlose Menschen in Bayern.
Eine Forderung ist ein Wunsch, den du laut sagst.
Du willst etwas bekommen.
Der Verband fordert einen festen Platz im Bayerischen Landes-Behinderten-Rat.
Der Landes-Behinderten-Rat bespricht wichtige Themen für Menschen mit Behinderung.
Der Landes-Behinderten-Rat berät die Landes-Regierung.
Der Landes-Behinderten-Rat setzt sich für Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Den Tag der Gebärden-Sprache gibt es seit 2018.
Der Tag findet jedes Jahr im September statt.
In diesem Jahr ist der Tag Teil einer ganzen Woche.
Die Woche geht vom 21. bis 27. September.
Es gibt einen Welt-Verband der Gehörlosen.
Der Welt-Verband heißt auf Englisch: WFD.
WFD ist die englische Abkürzung für den Welt-Verband der Gehörlosen.
Der Welt-Verband spricht für gehörlose Menschen auf der ganzen Welt.
Das Thema des Welt-Verbands in diesem Jahr lautet: Menschenrechte für gehörlose Menschen.
Menschenrechte sind Rechte, die alle Menschen haben.
Es gibt eine wichtige Vereinbarung der Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen sind viele Länder zusammen.
Die Vereinbarung heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Konvention bedeutet: Viele Länder entscheiden gemeinsam etwas.
Alle Länder halten sich daran.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Diese Vereinbarung gibt es seit 20 Jahren.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Hier ist ein Beispiel aus Bayern.
Der Landes-Verband berichtet davon.
Im Februar 2026 gab es ein Problem in der Schule.
In einem Lese-Heft stand ein Text über gehörlose Menschen.
Ein Lese-Heft ist ein kleines Buch für die Schule.
Kinder üben damit das Lesen.
Das Lese-Heft war für Kinder in der 2. Klasse.
Der Text war nicht richtig.
Der Text war nicht fair.
Der Text hat gehörlose Menschen schlecht dargestellt.
Der Landes-Verband hat das beim Ministerium gemeldet.
Ein Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Das Ministerium hat schnell gehandelt.
Das Ministerium hat den Text aus dem Internet genommen.
Dann hat das Ministerium alle zu einem Gespräch eingeladen.
Eine Professorin hat dann einen neuen Text geschrieben.
Eine Professorin arbeitet an einer Hoch-Schule.
Die Professorin lehrt und forscht zu einem Thema.
Die Professorin heißt Prof. Dr. Laura Avemarie.
Der Landes-Verband hat dabei geholfen.
So entstand der neue Text.
Der neue Text kommt ab 2026 in die Hefte.
Der Landes-Verband sagt: Das zeigt etwas Wichtiges.
Betroffene sollen früh mitmachen.
Betroffene sind die Menschen, um die es geht.
Dann gibt es weniger Probleme.
Deshalb braucht es feste Plätze für Betroffene in den Gremien.
Gremien sind Gruppen, die gemeinsam Entscheidungen treffen.
Der Landes-Verband hat 4 Forderungen für Bayern.
Forderung 1:
Gehörlose Menschen brauchen einen eigenen Platz im Bayerischen Landes-Behinderten-Rat.
In 12 von 16 Bundes-Ländern haben Gehörlose schon einen solchen Platz.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
In Bayern gibt es diesen Platz noch nicht.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt: Betroffene müssen mitmachen dürfen.
Der Grundsatz heißt: Nichts über uns ohne uns.
Ein Grundsatz ist eine wichtige Regel.
Diese Regel lautet: Menschen sollen bei Entscheidungen mitmachen.
Die Entscheidungen müssen das eigene Leben betreffen.
Das ist kein einfacher Spruch.
Das ist ein Recht.
Forderung 2:
Die Deutsche Gebärden-Sprache gehört in die Schule.
Die Deutsche Gebärden-Sprache heißt kurz: DGS.
Gehörlose Kinder haben das Recht auf eine gute Bildung.
Bildung bedeutet: Kinder gehen in die Schule.
Sie lernen dort lesen, schreiben und rechnen.
So bekommen sie Wissen für das Leben.
Lehrer und Lehrerinnen müssen DGS gut können.
Der Verband fordert: Lehrkräfte müssen die DGS sicher können.
Die DGS soll auch ein eigenes Schul-Fach in Bayern werden.
Ein Schul-Fach ist ein Thema, das man in der Schule lernt.
Zum Beispiel Mathe oder Sport.
Forderung 3:
Gehörlose Kinder durften früher keine Gebärden-Sprache benutzen.
Das galt in vielen deutschen Schulen.
Das dauerte viele Generationen lang.
Eine Generation sind alle Menschen, die ungefähr zur gleichen Zeit geboren wurden.
Das war ein Verbot.
Das Verbot begann nach einem Kongress in Mailand im Jahr 1880.
Ein Kongress ist ein großes Treffen von Fach-Leuten.
Fach-Leute auf diesem Kongress haben entschieden: Gehörlose Kinder sollen keine Gebärden-Sprache mehr benutzen.
Das war falsch.
Dieses Verbot hat viele Kinder benachteiligt.
Am 22. Oktober 2026 spricht der Bayerische Land-Tag über diese Geschichte.
Der Land-Tag ist das Parlament von Bayern.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Der Landes-Verband begrüßt dieses Gespräch.
Der Verband wird als Fach-Experte daran teilnehmen.
Ein Fach-Experte kennt sich mit einem Thema sehr gut aus.
Zum Beispiel: Ein Arzt ist Fach-Experte für Gesundheit.
Forderung 4:
Gehörlose Menschen haben mehr Kosten im Alltag als hörende Menschen.
Der Alltag ist das normale Leben jeden Tag.
Zum Beispiel: Einkaufen, Arbeiten oder mit dem Bus fahren.
Zum Beispiel brauchen gehörlose Menschen Dolmetscher und Dolmetscherinnen.
Ein Dolmetscher übersetzt gesprochene Sprache in Gebärden-Sprache.
Dolmetscher können mehrere Sprachen.
Manche Bundes-Länder zahlen dafür ein Gehörlosen-Geld.
Gehörlosen-Geld ist eine Geld-Zahlung vom Staat.
Menschen, die nichts hören können, bekommen dieses Geld als Unterstützung.
Bayern zahlt dieses Geld nicht.
Der Verband fordert: Bayern soll das Gehörlosen-Geld einführen.
Marcus Willam ist der 1. Vorsitzende des Landes-Verbands.
Vorsitzender bedeutet: Marcus Willam leitet den Verband.
Marcus Willam sagt: Es reicht nicht, Rechte aufzuschreiben.
Die Rechte müssen auch im Alltag gelten.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gibt es seit 20 Jahren.
Deshalb hat der Verband eine Erwartung.
Gehörlose Menschen in Bayern sollen mitentscheiden.
Das gilt dort, wo es um gehörlose Menschen geht.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Anlässlich des heutigen 9. Internationalen Tags der Gebärdensprachen fordert der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. eine strukturelle Vertretung der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. Der Tag wird seit 2018 jährlich begangen und ist Teil der Internationalen Woche der Gehörlosen, die in diesem Jahr vom 21. bis 27. September stattfindet. Das Motto des Weltverbands der Gehörlosen (WFD) lautet 2026 "Declaring Deaf People’s Human Rights" – die Menschenrechte gehörloser Menschen erklären. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen, der WFD sein 75-jähriges Jubiläum.
Der Landesverband verweist auf ein aktuelles Beispiel aus dem bayerischen Schulwesen: Im Februar 2026 hatte der Verband einen Sachtext über gehörlose Menschen im Leseheft der Fachintegrierten Leseförderung Bayern (FiLBY) für die Jahrgangsstufe 2 beanstandet, da dieser den heutigen Sichtweisen nicht gerecht wurde. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus reagierte umgehend, nahm den Text aus der Online-Sammlung und lud zu einem Runden Tisch ein. Ein neuer Lesetext, entwickelt von Prof. Dr. Laura Avemarie in Abstimmung mit dem Landesverband und dem Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik, wird ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Neuauflage des Lesehefts erscheinen und den Schulen zusätzlich zum Einkleben in bestehende Hefte zur Verfügung gestellt.
Der Verband dankt dem Ministerium für das lösungsorientierte Vorgehen und betont, dass der Vorgang zeige: Wenn Betroffene frühzeitig einbezogen werden, seien lange Verfahren unnötig. Genau deshalb reiche Beteiligung im Einzelfall nicht aus – sie brauche einen festen Platz in den Strukturen.
Konkrete Forderungen des Landesverbands für Bayern umfassen vier Punkte:
Erstens einen eigenständigen Sitz für die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. In zwölf von sechzehn Bundesländern sei diese bereits strukturell in den Landesbehindertenbeiräten vertreten, in Bayern jedoch nicht. Die UN-BRK verlangt in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 die aktive Einbeziehung der Betroffenen über ihre eigenen Organisationen. "Nichts über uns ohne uns" sei kein Slogan, sondern geltendes Völkerrecht, so der Verband.
Zweitens die Verankerung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) in der Bildung. Artikel 24 der UN-BRK sichert gehörlosen Kindern eine hochwertige, mehrsprachige und inklusive Bildung zu. Dafür seien Lehrkräfte nötig, die die DGS sicher beherrschen und darin geprüft worden sind. Der Verband fordert, Gebärdensprachkompetenz in der bayerischen Lehrkräftebildung verbindlich zu prüfen und die DGS als Unterrichtsfach an bayerischen Schulen einzuführen.
Drittens die Aufarbeitung des historischen Gebärdensprachverbots. Über Generationen sei gehörlosen Kindern an deutschen Schulen die Gebärdensprache untersagt worden – eine Folge des Mailänder Kongresses von 1880. Am 22. Oktober 2026 befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags in einem öffentlichen Fachgespräch mit dieser Geschichte. Der Landesverband begrüßt das Fachgespräch und wird als Sachverständiger daran mitwirken.
Viertens die Einführung eines Gehörlosengelds in Bayern. Mehrere Bundesländer glichen die besonderen Mehraufwendungen gehörloser Menschen durch ein eigenes Gehörlosengeld aus. Bayern gehöre nicht dazu, so der Verband.
"Rechte zu erklären ist der eine Teil. Der andere ist, sie im Alltag wirksam zu machen. Zwanzig Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten wir, dass gehörlose Menschen in Bayern dort mitentscheiden, wo über sie entschieden wird", sagte Marcus Willam, 1. Vorsitzender des Landesverbands Bayern der Gehörlosen e. V.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Anlässlich des heutigen 9. Internationalen Tags der Gebärdensprachen fordert der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. eine strukturelle Vertretung der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. Der Tag wird seit 2018 jährlich begangen und ist Teil der Internationalen Woche der Gehörlosen, die in diesem Jahr vom 21. bis 27. September stattfindet. Das Motto des Weltverbands der Gehörlosen (WFD) lautet 2026 "Declaring Deaf People’s Human Rights" – die Menschenrechte gehörloser Menschen erklären. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen, der WFD sein 75-jähriges Jubiläum.
Der Landesverband verweist auf ein aktuelles Beispiel aus dem bayerischen Schulwesen: Im Februar 2026 hatte der Verband einen Sachtext über gehörlose Menschen im Leseheft der Fachintegrierten Leseförderung Bayern (FiLBY) für die Jahrgangsstufe 2 beanstandet, da dieser den heutigen Sichtweisen nicht gerecht wurde. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus reagierte umgehend, nahm den Text aus der Online-Sammlung und lud zu einem Runden Tisch ein. Ein neuer Lesetext, entwickelt von Prof. Dr. Laura Avemarie in Abstimmung mit dem Landesverband und dem Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik, wird ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Neuauflage des Lesehefts erscheinen und den Schulen zusätzlich zum Einkleben in bestehende Hefte zur Verfügung gestellt.
Der Verband dankt dem Ministerium für das lösungsorientierte Vorgehen und betont, dass der Vorgang zeige: Wenn Betroffene frühzeitig einbezogen werden, seien lange Verfahren unnötig. Genau deshalb reiche Beteiligung im Einzelfall nicht aus – sie brauche einen festen Platz in den Strukturen.
Konkrete Forderungen des Landesverbands für Bayern umfassen vier Punkte:
Erstens einen eigenständigen Sitz für die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft im Bayerischen Landesbehindertenrat. In zwölf von sechzehn Bundesländern sei diese bereits strukturell in den Landesbehindertenbeiräten vertreten, in Bayern jedoch nicht. Die UN-BRK verlangt in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 die aktive Einbeziehung der Betroffenen über ihre eigenen Organisationen. "Nichts über uns ohne uns" sei kein Slogan, sondern geltendes Völkerrecht, so der Verband.
Zweitens die Verankerung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) in der Bildung. Artikel 24 der UN-BRK sichert gehörlosen Kindern eine hochwertige, mehrsprachige und inklusive Bildung zu. Dafür seien Lehrkräfte nötig, die die DGS sicher beherrschen und darin geprüft worden sind. Der Verband fordert, Gebärdensprachkompetenz in der bayerischen Lehrkräftebildung verbindlich zu prüfen und die DGS als Unterrichtsfach an bayerischen Schulen einzuführen.
Drittens die Aufarbeitung des historischen Gebärdensprachverbots. Über Generationen sei gehörlosen Kindern an deutschen Schulen die Gebärdensprache untersagt worden – eine Folge des Mailänder Kongresses von 1880. Am 22. Oktober 2026 befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags in einem öffentlichen Fachgespräch mit dieser Geschichte. Der Landesverband begrüßt das Fachgespräch und wird als Sachverständiger daran mitwirken.
Viertens die Einführung eines Gehörlosengelds in Bayern. Mehrere Bundesländer glichen die besonderen Mehraufwendungen gehörloser Menschen durch ein eigenes Gehörlosengeld aus. Bayern gehöre nicht dazu, so der Verband.
"Rechte zu erklären ist der eine Teil. Der andere ist, sie im Alltag wirksam zu machen. Zwanzig Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten wir, dass gehörlose Menschen in Bayern dort mitentscheiden, wo über sie entschieden wird", sagte Marcus Willam, 1. Vorsitzender des Landesverbands Bayern der Gehörlosen e. V.





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