Mainz (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderungen erleben Gewalt.
Eine Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann manche Dinge nicht so leicht tun wie andere.
Solche Menschen brauchen oft mehr Hilfe.
Gewalt bedeutet: Eine Person tut einer anderen Person weh.
Das kann mit Worten sein oder mit Schlägen.
Das passiert öfter als bei anderen Menschen.
Deshalb hat das Sozial-Ministerium Rheinland-Pfalz Leit-Linien erarbeitet.
Das Sozial-Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen.
Leit-Linien bedeutet: Regeln und Hinweise für Einrichtungen.
Einrichtungen sind Orte, wo Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen.
Die Leit-Linien helfen dabei, Gewalt zu verhindern.
Die Leit-Linien helfen auch dabei, Gewalt früh zu erkennen.
Die Sozial-Ministerin heißt Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Eine Ministerin hat eine wichtige Aufgabe in der Regierung.
Sie kümmert sich um bestimmte Themen in Rheinland-Pfalz.
Die Ministerin sagt: Alle Menschen haben ein Recht auf Sicherheit.
Das gilt besonders für Menschen, die Hilfe brauchen.
Deshalb sind die Leit-Linien besonders wichtig für Einrichtungen.
Die Leit-Linien zeigen, wie man Gewalt verhindert.
Sie zeigen auch, was man tun kann, wenn Gewalt passiert.
Viele Menschen haben die Leit-Linien zusammen geschrieben.
Auch Menschen mit Behinderungen haben mitgemacht.
Die Leit-Linien ersetzen keine Gesetze.
Ein Gesetz ist eine Regel vom Staat.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Die Leit-Linien ergänzen die Gesetze.
Prävention bedeutet: Man handelt vorher.
So kann man verhindern, dass etwas Schlimmes passiert.
Hier kannst du die Leit-Linien lesen:
Hier gibt es die Leit-Linien in Leichter Sprache:
Leit-Linien in Leichter Sprache
Du kannst die Leit-Linien auch als gedrucktes Heft bestellen.
Zum Bestell-Service des Ministeriums
Bestell-Service bedeutet: Du kannst das Heft anfordern.
Jemand schickt es dir dann nach Hause.
Foto: MASFFJ Rheinland-Pfalz
Mainz (kobinet)
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Gleichzeitig fehlen in Angeboten der Eingliederungshilfe vielfach noch nachhaltige Gewaltschutzstrukturen. Um die Prävention von Gewalt zu stärken, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz unter Beauftragung des Institutes für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Leitlinien zur Prävention von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Diese sind nun veröffentlicht. "Menschen in unserer Gesellschaft sollen sich sicher fühlen können. Dies gilt in besonderem Maß für diejenigen, die in ihrem Alltag auf die Unterstützung durch andere Menschen angewiesen sind", sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Leitlinien geben eine praxisnahe Orientierung, um Gewalt in Angeboten der Eingliederungshilfe frühzeitig zu erkennen, wirksam vorzubeugen und mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Beteiligten darauf zu reagieren. In der Erarbeitung wurden relevante Akteurinnen und Akteure einbezogen, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe sowie der Leistungserbringer, heißt es vonseiten des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums.
Die Leitlinien setzen zudem Impulse für die Erstellung und Weiterentwicklung von Gewaltschutzmaßnahmen. Sie ergänzen die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Gewaltschutzkonzepte, die auf die jeweiligen Angebote zugeschnitten sein müssen (§ 37a SGB IX). "Wir müssen Menschen mit Behinderungen stärken, damit sie Formen und Stufen von Gewalt kennen, erkennen und als solche benennen können. Dafür braucht es Aufklärung, Sensibilisierung und Empowerment. Gleichzeitig muss auch das gesamte Umfeld aufmerksam sein und Gewalt frühzeitig erkennen. Denn nur wenn Gewalt wahrgenommen wird, können wir auch aktiv dagegen vorgehen. Dies gelingt nur gemeinsam", betonte Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Auch wenn sich die Leitlinien primär an die Menschen richten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Anspruch nehmen, sind sie eine spannende Lektüre für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die mehr über Gewaltformen und -strukturen wissen wollen und sich mit Strategien zur Vermeidung von Gewalt auseinandersetzen möchten.
Zu den Leitlinien:
Zu den Leitlinien in leichter Sprache:
Die Leitlinien können über den Bestellservice des Ministeriums auch in gedruckter Form zugesandt werden:
Publikationen . Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend
Foto: MASFFJ Rheinland-Pfalz
Mainz (kobinet)
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Gleichzeitig fehlen in Angeboten der Eingliederungshilfe vielfach noch nachhaltige Gewaltschutzstrukturen. Um die Prävention von Gewalt zu stärken, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz unter Beauftragung des Institutes für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Leitlinien zur Prävention von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Diese sind nun veröffentlicht. "Menschen in unserer Gesellschaft sollen sich sicher fühlen können. Dies gilt in besonderem Maß für diejenigen, die in ihrem Alltag auf die Unterstützung durch andere Menschen angewiesen sind", sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Leitlinien geben eine praxisnahe Orientierung, um Gewalt in Angeboten der Eingliederungshilfe frühzeitig zu erkennen, wirksam vorzubeugen und mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Beteiligten darauf zu reagieren. In der Erarbeitung wurden relevante Akteurinnen und Akteure einbezogen, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe sowie der Leistungserbringer, heißt es vonseiten des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums.
Die Leitlinien setzen zudem Impulse für die Erstellung und Weiterentwicklung von Gewaltschutzmaßnahmen. Sie ergänzen die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Gewaltschutzkonzepte, die auf die jeweiligen Angebote zugeschnitten sein müssen (§ 37a SGB IX). "Wir müssen Menschen mit Behinderungen stärken, damit sie Formen und Stufen von Gewalt kennen, erkennen und als solche benennen können. Dafür braucht es Aufklärung, Sensibilisierung und Empowerment. Gleichzeitig muss auch das gesamte Umfeld aufmerksam sein und Gewalt frühzeitig erkennen. Denn nur wenn Gewalt wahrgenommen wird, können wir auch aktiv dagegen vorgehen. Dies gelingt nur gemeinsam", betonte Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Auch wenn sich die Leitlinien primär an die Menschen richten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Anspruch nehmen, sind sie eine spannende Lektüre für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die mehr über Gewaltformen und -strukturen wissen wollen und sich mit Strategien zur Vermeidung von Gewalt auseinandersetzen möchten.
Zu den Leitlinien:
Zu den Leitlinien in leichter Sprache:
Die Leitlinien können über den Bestellservice des Ministeriums auch in gedruckter Form zugesandt werden:
Publikationen . Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend





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