Hamburg (kobinet)
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz in Kraft getreten.
In Kraft getreten bedeutet: Das Gesetz gilt jetzt.
Ab diesem Tag müssen sich alle daran halten.
Das Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz ist ein Gesetz für Kinder und Jugendliche.
Ein Gesetz ist eine wichtige Regel.
Alle Menschen in Deutschland müssen diese Regel befolgen.
Das Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Rechte bedeutet: Jeder Mensch darf bestimmte Dinge tun.
Zum Beispiel: Jedes Kind darf zur Schule gehen.
Das Gesetz wird auch KJSG genannt.
KJSG ist eine Abkürzung für Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Eine Abkürzung verwendet nur die Anfangs-Buchstaben eines langen Wortes.
Das KJSG hat ein wichtiges Ziel.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen besser unterstützt werden.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Alle Hilfen sollen an einer Stelle verfügbar sein.
Man muss dann nicht viele verschiedene Stellen aufsuchen.
Bis zum 1. Januar 2028 sollen alle Hilfen an einem Ort sein.
Dafür gibt es 3 Schritte.
Schritt 1 ist schon abgeschlossen.
Schritt 2 begann am 1. Januar 2024.
Schritt 3 beginnt später.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es Verfahrens-Lotsen.
Verfahrens-Lotsen sind Menschen, die helfen.
Sie helfen jungen Personen und ihren Familien.
Sie helfen dabei, die richtigen Hilfen zu finden.
Diese Hilfen machen das Leben leichter.
Im Jahr 2025 haben die Verfahrens-Lotsen in Hamburg 771 Anliegen bearbeitet.
Ein Anliegen ist eine Bitte um Hilfe.
Die Anliegen kamen aus verschiedenen Stadt-Teilen von Hamburg.
Mehr Informationen findest du im Jahres-Bericht 2025.
Ein Jahres-Bericht ist ein Dokument.
Darin steht, was in einem Jahr gemacht wurde.
Foto: www.hamburg.de
Hamburg (kobinet)
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Es stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeit der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Für die Umsetzung dieses Prozesses sieht das KJSG einen Gesamtzeitraum von knapp sieben Jahren bis zum 01.01.2028 und drei grundsätzliche Stufen vor. Mit der zweiten Stufe des KJSG, die am 01.01.2024 in Kraft trat, wurde mit den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII ein neues Angebot für junge Menschen und deren Familien eingeführt. Was die Verfahrenslotsen genau machen, das ergibt sich u.a. aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit der Hamburger Verfahrenslotsen im Jahr 2025. So erreichten im Berichtszeitraum 2025 die Verfahrenslotsinnen insgesamt 771 Anliegen, die sich unterschiedlich über die Bezirke verteilen.
Foto: www.hamburg.de
Hamburg (kobinet)
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Es stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeit der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Für die Umsetzung dieses Prozesses sieht das KJSG einen Gesamtzeitraum von knapp sieben Jahren bis zum 01.01.2028 und drei grundsätzliche Stufen vor. Mit der zweiten Stufe des KJSG, die am 01.01.2024 in Kraft trat, wurde mit den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII ein neues Angebot für junge Menschen und deren Familien eingeführt. Was die Verfahrenslotsen genau machen, das ergibt sich u.a. aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit der Hamburger Verfahrenslotsen im Jahr 2025. So erreichten im Berichtszeitraum 2025 die Verfahrenslotsinnen insgesamt 771 Anliegen, die sich unterschiedlich über die Bezirke verteilen.





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