Berlin (kobinet)
Heute ist der Welt-Kinder-Tag.
Der Welt-Kinder-Tag ist ein Gedenk-Tag.
An diesem Tag denken Menschen an Kinder-Rechte.
Der Welt-Kinder-Tag ist jedes Jahr am 20. September.
In diesem Jahr ist er am 20. September 2026.
An diesem Tag fordert der Sozial-Verband VdK Verbesserungen.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Die Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie helfen bei Problemen mit Rente, Pflege oder Gesundheit.
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen.
Eine Behinderung bedeutet: Manche Dinge sind schwieriger.
Menschen mit Behinderung brauchen oft mehr Unterstützung.
Die Bundes-Regierung hat einen Entwurf geschrieben.
Die Bundes-Regierung bestimmt die Regeln für ganz Deutschland.
Ein Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Entwurf soll die Kinder- und Jugend-Hilfe verändern.
Kinder- und Jugend-Hilfe unterstützt Kinder und Familien.
Sie hilft in schwierigen Lebens-Lagen.
Der VdK sagt: Der Entwurf hat Fehler.
Ein wichtiges Ziel war eine gemeinsame Anlauf-Stelle für alle Kinder.
Eine Anlauf-Stelle ist ein Ort oder ein Amt.
Dort bekommen Menschen Hilfe oder Antworten.
Kinder mit und ohne Behinderung sollen dieselbe Anlauf-Stelle nutzen.
Dieses Ziel erreicht der Entwurf nicht.
Verena Bentele ist die Präsidentin des VdK.
Die Präsidentin ist die Chefin einer Organisation.
Sie spricht für alle Mitglieder des VdK.
Sie sagt: Die Politik muss alle Kinder gleich behandeln.
Politik bedeutet: Menschen machen Regeln für das Zusammen-Leben.
Das gilt auch für Kinder mit Behinderung.
Sie sagt: Der Entwurf schafft neue Unsicherheit für Familien.
Unsicherheit bedeutet: Man weiß nicht, was passiert.
Die Zukunft ist unklar.
Der Entwurf enthält eine Experimentier-Klausel.
Eine Klausel ist eine Regel in einem Gesetz.
Eine Experimentier-Klausel erlaubt es, neue Dinge auszuprobieren.
Städte und Gemeinden nennt man auch Kommunen.
Kommunen sind Orte, wo Menschen zusammen wohnen.
Kommunen haben eigene Regeln für das Zusammen-Leben.
Die Kommunen dürfen bis 2032 eine gemeinsame Anlauf-Stelle testen.
Aber das Testen ist freiwillig.
Keine Kommune muss das machen.
Es gibt keine Frist.
Eine Frist ist ein fester Termin.
Bis zu diesem Termin muss etwas passieren.
Niemand weiß, was nach dem Testen passiert.
Verena Bentele sagt: Das ist kein Fortschritt.
Fortschritt bedeutet: Etwas wird besser als vorher.
Sie sagt: Das ist ein Rückschritt.
Rückschritt bedeutet: Es wird schlechter statt besser.
Etwas geht in die falsche Richtung.
Für Familien bleibt alles unsicher.
Niemand weiß, wer für welche Hilfe zuständig ist.
Der VdK hat noch einen weiteren Kritik-Punkt.
Kritisieren bedeutet: sagen, dass etwas schlecht oder falsch ist.
Es soll eine neue Schul-Unterstützung für Kinder mit Behinderung geben.
Schul-Unterstützung ist Hilfe für Kinder in der Schule.
Diese Hilfe kann zum Beispiel beim Lernen sein.
Aber diese Unterstützung gilt nicht für alle Kinder mit Behinderung.
Sie gilt nur für Kinder mit einer seelischen Behinderung.
Eine seelische Behinderung betrifft die Gefühle oder das Denken.
Diese Probleme machen das Leben sehr schwer.
Verena Bentele sagt: Das ist nicht in Ordnung.
Sie sagt: Alle Kinder mit Behinderung brauchen Unterstützung.
Die Art der Behinderung spielt keine Rolle.
Kein Kind darf schlechter behandelt werden als ein anderes.
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Anlässlich des Weltkindertags, der heute am 20. September 2026, begangen wird, fordert der Sozialverband VdK Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf weiche vom Ziel ab, für alle Kinder mit und ohne Behinderung eine gemeinsame Anlaufstelle zu schaffen. Stattdessen sei eine neue Schulunterstützung für Kinder mit Behinderung nur für einen Teil der Betroffenen vorgesehen, was die bestehende Ungleichbehandlung verschärfe.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: "Die Politik muss zeigen, dass sie es mit dem Wohl und der Teilhabe aller Kinder ernst meint – auch mit Kindern mit Behinderungen. Der Regierungsentwurf bleibt dahinter zurück. Statt eines verbindlichen Fahrplans für die inklusive Lösung schafft er neue Unsicherheit für Familien und Kommunen."
Der Entwurf enthält eine Experimentierklausel, die es Kommunen bis 2032 ermöglicht, freiwillig zu testen, ob eine einheitliche Anlaufstelle für alle Kinder mit Behinderung funktioniert. Eine bundesweite Verpflichtung ist nicht vorgesehen. Zudem fehlen eine festgelegte Frist für die flächendeckende Einführung sowie eine Anschlussregelung für die Zeit nach der Erprobungsphase. "Statt eines verbindlichen Fahrplans bekommen wir eine Experimentierklausel ohne Anschlussregelung. Das ist kein Reformschritt, das ist ein Rückschritt", so Bentele. "Kommunen sollen jahrelang erproben, ohne dass feststeht, wie es anschließend weitergeht. Für Familien bedeutet das: Die Unsicherheit über Zuständigkeiten und Unterstützung bleibt bestehen."
Kritik übt der VdK auch an der geplanten infrastrukturellen Bildungsassistenz, einer neuen, unbürokratischen Unterstützung für Kinder mit Behinderung in der Schule. Dieses Angebot soll jedoch nur Kindern mit einer seelischen Behinderung zugutekommen. Bentele: "Es ist nicht hinnehmbar, dass hier nach der Art der Behinderung unterschieden wird. Kinder mit Behinderungen brauchen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung Zugang zu Unterstützung und Teilhabe. Wenn selbst neue Instrumente am Ziel der Inklusion vorbeigehen, muss man sich fragen, wohin die Reform eigentlich steuert. Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben."
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Anlässlich des Weltkindertags, der heute am 20. September 2026, begangen wird, fordert der Sozialverband VdK Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf weiche vom Ziel ab, für alle Kinder mit und ohne Behinderung eine gemeinsame Anlaufstelle zu schaffen. Stattdessen sei eine neue Schulunterstützung für Kinder mit Behinderung nur für einen Teil der Betroffenen vorgesehen, was die bestehende Ungleichbehandlung verschärfe.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: "Die Politik muss zeigen, dass sie es mit dem Wohl und der Teilhabe aller Kinder ernst meint – auch mit Kindern mit Behinderungen. Der Regierungsentwurf bleibt dahinter zurück. Statt eines verbindlichen Fahrplans für die inklusive Lösung schafft er neue Unsicherheit für Familien und Kommunen."
Der Entwurf enthält eine Experimentierklausel, die es Kommunen bis 2032 ermöglicht, freiwillig zu testen, ob eine einheitliche Anlaufstelle für alle Kinder mit Behinderung funktioniert. Eine bundesweite Verpflichtung ist nicht vorgesehen. Zudem fehlen eine festgelegte Frist für die flächendeckende Einführung sowie eine Anschlussregelung für die Zeit nach der Erprobungsphase. "Statt eines verbindlichen Fahrplans bekommen wir eine Experimentierklausel ohne Anschlussregelung. Das ist kein Reformschritt, das ist ein Rückschritt", so Bentele. "Kommunen sollen jahrelang erproben, ohne dass feststeht, wie es anschließend weitergeht. Für Familien bedeutet das: Die Unsicherheit über Zuständigkeiten und Unterstützung bleibt bestehen."
Kritik übt der VdK auch an der geplanten infrastrukturellen Bildungsassistenz, einer neuen, unbürokratischen Unterstützung für Kinder mit Behinderung in der Schule. Dieses Angebot soll jedoch nur Kindern mit einer seelischen Behinderung zugutekommen. Bentele: "Es ist nicht hinnehmbar, dass hier nach der Art der Behinderung unterschieden wird. Kinder mit Behinderungen brauchen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung Zugang zu Unterstützung und Teilhabe. Wenn selbst neue Instrumente am Ziel der Inklusion vorbeigehen, muss man sich fragen, wohin die Reform eigentlich steuert. Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben."





Lesermeinungen