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Schuldnerberatung braucht Finanzierung

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Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.

STUTTGART (kobinet)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Bund, Land und Kommunen auf, die Schuldnerberatung gemeinsam abzusichern. Anlass ist die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG). Ohne ausreichende Finanzierung sei ein solcher Anspruch ein "leeres Versprechen", betont der Verband. Laut aktuellem Bericht der LIGA BW wurden 2024 in rund 70 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg knapp 18.000 Menschen beraten. Nur die Hälfte erhielt innerhalb von drei Monaten einen Termin, bei knapp einem Drittel der Einrichtungen betrug die Wartezeit mehr als sechs Monate. Mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die ab 2026 Banken und Kreditgeber verpflichtet, Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldenberatung hinzuweisen, wird ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet. Ohne Ausbau der Kapazitäten drohe das System zu kollabieren, warnt der Paritätische.

Der Verband unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung vom 18. September 2026, mit dem SchuBerDG einen verlässlichen, kostenfreien und qualitätsgesicherten Zugang zur Schuldnerberatung sicherzustellen. "Wer mehr Menschen einen gesetzlichen Zugang zur Schuldnerberatung eröffnet, muss auch sicherstellen, dass Beratung tatsächlich erreichbar ist. Ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Ratsuchende monatelang auf einen Termin warten. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz muss deshalb mit einer tragfähigen Finanzierung der Beratungsstrukturen verbunden werden", erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg sind die Finanzierungswege für Insolvenzberatung und allgemeine Soziale Schuldnerberatung getrennt. Das Land beteiligt sich an den Kosten für den notwendigen Einigungsversuch mit den Gläubigern vor einer möglichen Privatinsolvenz. Die vorausgehende Schuldnerberatung wird dagegen vor allem von Kommunen und durch Eigenmittel der Träger finanziert. Sie steht in der Regel nur Menschen kostenlos zur Verfügung, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. "Beratung darf nicht davon abhängen, welcher Teil gerade finanziert wird oder wo jemand wohnt. Wir brauchen in Baden-Württemberg eine verlässliche Finanzierung, die Schuldner- und Insolvenzberatung als zusammenhängenden Prozess absichert", so Hartmann.

Der Paritätische Baden-Württemberg fordert, die bundesgesetzliche Neuregelung mit einer strukturellen Weiterentwicklung der Finanzierung im Land zu verbinden. Bund, Land und Kommunen müssten gemeinsam sicherstellen, dass alle Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zur Sozialen Schuldnerberatung haben – unabhängig von Leistungsbezug und Wohnort. Die landesfinanzierten Fallpauschalen müssten kostendeckend sein, zugleich brauche die Soziale Schuldnerberatung eine verlässliche, bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung.

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