STUTTGART (kobinet)
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg ist ein großer Sozial-Verband.
Er unterstützt viele Organisationen.
Diese Organisationen helfen Menschen in schwierigen Lagen.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Die Menschen helfen sich gegenseitig bei Problemen.
Der Verband fordert mehr Geld für die Schulden-Beratung.
Schulden-Beratung bedeutet: Menschen bekommen Hilfe bei Schulden.
Schulden bedeutet: Jemand hat Geld geliehen und kann es nicht zurückzahlen.
Der Bund, das Land und die Kommunen sollen gemeinsam zahlen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Der Bund ist die Regierung für ganz Deutschland.
Er macht Gesetze für alle Bundes-Länder.
Im Jahr 2024 haben rund 70 Beratungs-Stellen fast 18.000 Menschen geholfen.
Beratungs-Stellen sind Orte, wo Menschen Hilfe bekommen.
Dort arbeiten Fach-Leute.
Fach-Leute kennen sich sehr gut mit einem Thema aus.
Nur die Hälfte der Menschen bekam in 3 Monaten einen Termin.
Ein Termin ist eine Verabredung.
Du kommst an einem bestimmten Tag zur Beratungs-Stelle.
Bei vielen Stellen warteten Menschen mehr als 6 Monate.
Ohne Geld können die Beratungs-Stellen nicht arbeiten.
Dann können Menschen keine Hilfe bekommen.
Ab 2026 müssen Banken auf Schulden-Beratung hinweisen.
Das ist eine neue Regel der EU.
EU bedeutet: Europäische Union.
Die Europäische Union ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
27 Länder arbeiten dort zusammen.
Eine EU-Regel gilt für alle diese Länder.
Alle Länder müssen sich daran halten.
Dann werden noch mehr Menschen Hilfe suchen.
Der Verband warnt: Ohne mehr Stellen gibt es Probleme.
Dann können Menschen keine Hilfe bekommen.
Es soll ein neues Gesetz geben.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen in Deutschland.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Das Gesetz heißt: Schulden-Beratungs-Dienste-Gesetz.
Dieses Gesetz soll allen Menschen ein Recht auf Beratung geben.
Die Beratung soll kostenlos und gut sein.
Ulf Hartmann leitet den Paritätischen Baden-Württemberg.
Er ist der Vorstand des Verbandes.
Ulf Hartmann sagt: Der Staat verspricht mehr Beratung.
Der Staat muss auch dafür sorgen.
Ein Gesetz allein reicht nicht.
Die Menschen müssen wirklich Hilfe bekommen können.
In Baden-Württemberg gibt es 2 Arten von Schulden-Beratung.
Beide Arten brauchen mehr Geld.
Die erste Art ist die allgemeine Schulden-Beratung.
Die Kommunen zahlen diese Beratung vor allem.
Die zweite Art ist die Insolvenz-Beratung.
Insolvenz bedeutet: Jemand kann Schulden gar nicht mehr bezahlen.
Insolvenz-Beratung hilft diesen Menschen.
Die Insolvenz-Beratung zahlt das Land teilweise mit.
Die allgemeine Schulden-Beratung ist kostenlos für bestimmte Menschen.
Diese Menschen müssen Sozial-Leistungen bekommen.
Sozial-Leistungen sind Geld oder Hilfe vom Staat.
Das sind zum Beispiel Arbeitslosen-Geld 2 oder Sozial-Hilfe.
Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld für Menschen ohne Arbeit oder mit wenig Geld.
Sozial-Hilfe ist Geld für Menschen mit zu wenig Geld zum Leben.
Ulf Hartmann sagt: Beratung darf nicht vom Wohnort abhängen.
Beratung darf nicht von den Sozial-Leistungen abhängen.
Baden-Württemberg braucht sicheres Geld für beide Beratungs-Arten.
Alle Menschen sollen kostenlose Schulden-Beratung bekommen.
Das soll überall in Baden-Württemberg möglich sein.
Bund, Land und Kommunen müssen das gemeinsam sichern.
Die Beratungs-Stellen müssen genug Geld bekommen.
Dann können sie alle Kosten decken.
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
STUTTGART (kobinet)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Bund, Land und Kommunen auf, die Schuldnerberatung gemeinsam abzusichern. Anlass ist die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG). Ohne ausreichende Finanzierung sei ein solcher Anspruch ein "leeres Versprechen", betont der Verband. Laut aktuellem Bericht der LIGA BW wurden 2024 in rund 70 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg knapp 18.000 Menschen beraten. Nur die Hälfte erhielt innerhalb von drei Monaten einen Termin, bei knapp einem Drittel der Einrichtungen betrug die Wartezeit mehr als sechs Monate. Mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die ab 2026 Banken und Kreditgeber verpflichtet, Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldenberatung hinzuweisen, wird ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet. Ohne Ausbau der Kapazitäten drohe das System zu kollabieren, warnt der Paritätische.
Der Verband unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung vom 18. September 2026, mit dem SchuBerDG einen verlässlichen, kostenfreien und qualitätsgesicherten Zugang zur Schuldnerberatung sicherzustellen. "Wer mehr Menschen einen gesetzlichen Zugang zur Schuldnerberatung eröffnet, muss auch sicherstellen, dass Beratung tatsächlich erreichbar ist. Ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Ratsuchende monatelang auf einen Termin warten. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz muss deshalb mit einer tragfähigen Finanzierung der Beratungsstrukturen verbunden werden", erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg sind die Finanzierungswege für Insolvenzberatung und allgemeine Soziale Schuldnerberatung getrennt. Das Land beteiligt sich an den Kosten für den notwendigen Einigungsversuch mit den Gläubigern vor einer möglichen Privatinsolvenz. Die vorausgehende Schuldnerberatung wird dagegen vor allem von Kommunen und durch Eigenmittel der Träger finanziert. Sie steht in der Regel nur Menschen kostenlos zur Verfügung, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. "Beratung darf nicht davon abhängen, welcher Teil gerade finanziert wird oder wo jemand wohnt. Wir brauchen in Baden-Württemberg eine verlässliche Finanzierung, die Schuldner- und Insolvenzberatung als zusammenhängenden Prozess absichert", so Hartmann.
Der Paritätische Baden-Württemberg fordert, die bundesgesetzliche Neuregelung mit einer strukturellen Weiterentwicklung der Finanzierung im Land zu verbinden. Bund, Land und Kommunen müssten gemeinsam sicherstellen, dass alle Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zur Sozialen Schuldnerberatung haben – unabhängig von Leistungsbezug und Wohnort. Die landesfinanzierten Fallpauschalen müssten kostendeckend sein, zugleich brauche die Soziale Schuldnerberatung eine verlässliche, bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung.
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
STUTTGART (kobinet)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Bund, Land und Kommunen auf, die Schuldnerberatung gemeinsam abzusichern. Anlass ist die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG). Ohne ausreichende Finanzierung sei ein solcher Anspruch ein "leeres Versprechen", betont der Verband. Laut aktuellem Bericht der LIGA BW wurden 2024 in rund 70 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg knapp 18.000 Menschen beraten. Nur die Hälfte erhielt innerhalb von drei Monaten einen Termin, bei knapp einem Drittel der Einrichtungen betrug die Wartezeit mehr als sechs Monate. Mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die ab 2026 Banken und Kreditgeber verpflichtet, Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldenberatung hinzuweisen, wird ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet. Ohne Ausbau der Kapazitäten drohe das System zu kollabieren, warnt der Paritätische.
Der Verband unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung vom 18. September 2026, mit dem SchuBerDG einen verlässlichen, kostenfreien und qualitätsgesicherten Zugang zur Schuldnerberatung sicherzustellen. "Wer mehr Menschen einen gesetzlichen Zugang zur Schuldnerberatung eröffnet, muss auch sicherstellen, dass Beratung tatsächlich erreichbar ist. Ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Ratsuchende monatelang auf einen Termin warten. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz muss deshalb mit einer tragfähigen Finanzierung der Beratungsstrukturen verbunden werden", erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg sind die Finanzierungswege für Insolvenzberatung und allgemeine Soziale Schuldnerberatung getrennt. Das Land beteiligt sich an den Kosten für den notwendigen Einigungsversuch mit den Gläubigern vor einer möglichen Privatinsolvenz. Die vorausgehende Schuldnerberatung wird dagegen vor allem von Kommunen und durch Eigenmittel der Träger finanziert. Sie steht in der Regel nur Menschen kostenlos zur Verfügung, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. "Beratung darf nicht davon abhängen, welcher Teil gerade finanziert wird oder wo jemand wohnt. Wir brauchen in Baden-Württemberg eine verlässliche Finanzierung, die Schuldner- und Insolvenzberatung als zusammenhängenden Prozess absichert", so Hartmann.
Der Paritätische Baden-Württemberg fordert, die bundesgesetzliche Neuregelung mit einer strukturellen Weiterentwicklung der Finanzierung im Land zu verbinden. Bund, Land und Kommunen müssten gemeinsam sicherstellen, dass alle Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zur Sozialen Schuldnerberatung haben – unabhängig von Leistungsbezug und Wohnort. Die landesfinanzierten Fallpauschalen müssten kostendeckend sein, zugleich brauche die Soziale Schuldnerberatung eine verlässliche, bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung.





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