BERLIN (kobinet)
Ab dem Jahr 2027 steigt der Lebens-Unter-halt für Pflege-Kinder.
Lebens-Unter-halt ist Geld für das Leben eines Kindes.
Pflege-Eltern bekommen dieses Geld vom Staat.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Für-sorge empfiehlt neue Beträge.
Für-sorge bedeutet: Der Staat hilft Menschen in schwierigen Lagen.
Der Staat gibt diesen Menschen zum Beispiel Geld.
Der Deutsche Verein ist eine Fach-Organisation.
Eine Fach-Organisation ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Diese Fach-Leute kennen sich in einem Bereich gut aus.
Der Deutsche Verein berät zu sozialen Themen.
Pflege-Eltern bekommen mehr Geld für den Lebens-Unter-halt.
Je nach Alter des Kindes sind das zwischen 748 und 1.100 Euro im Monat.
Dazu kommen 451 Euro für Pflege und Erziehung.
Der Staat bezahlt die Unfall-Versicherung für das Pflege-Kind vollständig.
Eine Unfall-Versicherung zahlt Geld nach einem Unfall.
Sie hilft zum Beispiel bei Arzt-Kosten.
Der Staat bezahlt die Hälfte der Alters-Sicherung für die Pflege-Person.
Alters-Sicherung bedeutet: Alte Menschen bekommen Geld vom Staat.
Dieses Geld heißt Rente.
Alte Menschen müssen dann nicht mehr arbeiten.
Eltern-Geld ist Geld vom Staat für Eltern mit einem neuen Kind.
Eltern arbeiten weniger.
Sie erziehen dann ihr Kind.
Dafür bekommen sie Eltern-Geld.
Pflege-Eltern bekommen bisher kein Eltern-Geld.
Das soll sich ändern.
Im Koalitions-Vertrag steht etwas über Eltern-Geld für Pflege-Eltern.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Plan der Regierung.
Darin steht, was die Parteien gemeinsam machen wollen.
Darin ist geplant: Pflege-Eltern sollen auch Eltern-Geld bekommen.
Seit dem Jahr 1979 empfiehlt der Deutsche Verein die Höhe der Beträge.
Die Beträge sollen in ganz Deutschland ähnlich sein.
Sie sollen steigen, wenn das Leben teurer wird.
Foto: Gerhard Bartz
BERLIN (kobinet)
Ab dem Jahr 2027 steigt der Unterhalt für Pflegekinder entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) werden angepasst: Für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes empfiehlt der Deutsche Verein je nach Alter zwischen 748 und 1100 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Anerkennungsbetrag von 451 Euro für Pflege und Erziehung. Die Kosten für die Unfallversicherung werden voll übernommen, die für die Alterssicherung der Pflegeperson zur Hälfte. Trotz dieser Anpassung bleiben Pflegeeltern weiterhin vom Bundeselterngeld ausgeschlossen. Das Elterngeld kompensiert als Lohnersatzleistung Verdienstausfälle von Eltern, die ihre Berufstätigkeit für die Erziehung eines Kindes unterbrechen oder reduzieren. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern vor. Seit 1979 dienen die Empfehlungen des Deutschen Vereins als Orientierung für die Festsetzung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Sie tragen dazu bei, die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe zu vereinheitlichen und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.
Foto: Gerhard Bartz
BERLIN (kobinet)
Ab dem Jahr 2027 steigt der Unterhalt für Pflegekinder entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) werden angepasst: Für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes empfiehlt der Deutsche Verein je nach Alter zwischen 748 und 1100 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Anerkennungsbetrag von 451 Euro für Pflege und Erziehung. Die Kosten für die Unfallversicherung werden voll übernommen, die für die Alterssicherung der Pflegeperson zur Hälfte. Trotz dieser Anpassung bleiben Pflegeeltern weiterhin vom Bundeselterngeld ausgeschlossen. Das Elterngeld kompensiert als Lohnersatzleistung Verdienstausfälle von Eltern, die ihre Berufstätigkeit für die Erziehung eines Kindes unterbrechen oder reduzieren. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern vor. Seit 1979 dienen die Empfehlungen des Deutschen Vereins als Orientierung für die Festsetzung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Sie tragen dazu bei, die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe zu vereinheitlichen und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.





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