Menu Close

Unterhalt für Pflegekinder steigt – Benachteiligung bei Elterngeld bleibt

Geldscheine
Geldscheine
Foto: Gerhard Bartz

BERLIN (kobinet)

Ab dem Jahr 2027 steigt der Unterhalt für Pflegekinder entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) werden angepasst: Für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes empfiehlt der Deutsche Verein je nach Alter zwischen 748 und 1100 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Anerkennungsbetrag von 451 Euro für Pflege und Erziehung. Die Kosten für die Unfallversicherung werden voll übernommen, die für die Alterssicherung der Pflegeperson zur Hälfte. Trotz dieser Anpassung bleiben Pflegeeltern weiterhin vom Bundeselterngeld ausgeschlossen. Das Elterngeld kompensiert als Lohnersatzleistung Verdienstausfälle von Eltern, die ihre Berufstätigkeit für die Erziehung eines Kindes unterbrechen oder reduzieren. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern vor. Seit 1979 dienen die Empfehlungen des Deutschen Vereins als Orientierung für die Festsetzung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Sie tragen dazu bei, die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe zu vereinheitlichen und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x