
Foto: Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Berlin (kobinet) Nicht jede Beeinträchtigung oder Behinderung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Es ist im Einzelnen darzulegen, weshalb besondere gesundheitliche Gründe oder eine Behinderung durch Krankheit zur Wahrung der Chancengleichheit die sofortige Zulassung zum Studium erfordert.
Der Autor Andreas Jakubietz ist Rechtsanwalt in Berlin. Er ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Bereich Bildungsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Schulrechts und des Hochschulzulassungsrechts tätig. Der Jurist ist Vater einer Tochter und lebt in Berlin-Zehlendorf.







































