
Foto: BIZEPS Wien
Wien (kobinet) Am 26. Oktober 2008 trat das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Österreich in Kraft. Damit wurden die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem eigenen Dokument festgehalten und Österreich (Bund und Bundesländer) verpflichtete sich zu deren Umsetzung. Anlässlich dieses Jubiläums fordert der Österreichische Behindertenrat einen strukturierten Prozess, der Menschen mit Behinderungen endlich ihre Menschenrechte garantiert, wie der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet.
„15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Österreich wurde deren Umsetzung erneut vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft. Im Rahmen der im August 2023 erfolgten Staatenprüfung Österreichs wurden grobe Mängel und Rückschritte insb. in den Bereichen Bildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und Föderalismus festgestellt und dem Staat Österreich eine lange Liste an Handlungsempfehlungen übermittelt“, heißt es u.a. im BIZEPS-Bericht.




