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Gesetzentwurf gut gemeint aber unzureichend

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Foto: BdB e.V.

HAMBURG (kobinet) „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Sonderzahlung als Inflationsausgleich ist gut gemeint, und doch verfehlt er sein Ziel. Mit diesem Tröpfchen auf den glühend heißen Stein wird man die Betreuungslandschaft nicht retten können,“ mit diesen Worten kommentiert der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Thorsten Becker den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.



Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen, so sieht es die Bundesregierung vor, eine Sonderzahlung erhalten, um „die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist“. Thorsten Becker stellt dazu fest: „Wir wissen sehr zu schätzen, dass die Bundesregierung die Dringlichkeit eines Inflationsausgleichs anerkannt hat und handeln will. Nur leider greift der Plan viel zu kurz.“

Im Gesetzentwurf ist eine Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat vorgesehen. Der BdB hatte 25,89 Euro pro Betreuung und Monat errechnet und gefordert. Grundlage ist eine Studie, die belegt, dass sich die Kosten für Berufsbetreuer seit 2019 um durchschnittlich 19,3 Prozent erhöht haben.

Hauptkritikpunkt des Verbands am Gesetzentwurf ist die Berechnungsgrundlage. Thorsten Becker nennt dazu folgende Beispiele: „So dient als Referenz der festangestellte Behördenbetreuer. Jedoch arbeitet die überwiegende Mehrheit in unserer Branche selbstständig, viele managen Betreuungsbüros mit Angestellten. Als Selbständige müssen sie neben ihren persönlichen Lebenshaltungskosten die Betriebskosten finanzieren und bei ihren Angestellten den Arbeitgeberanteil. Der Inflationsausgleich orientiert sich an den Tarifen im Öffentlichen Dienst an der Gehaltsstufe S12. Doch wäre unsere Tätigkeit aufgrund ihrer Komplexität bei Stufe S14 einzuordnen. Hinzu kommt: Im Gegensatz zu Tarifangestellten im Öffentlichen Dienst soll der Inflationsausgleich nicht teilweise steuerfrei gewährt werden. Mit 7,50 Euro sind die gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten zu decken!“

Ärgerlich sei zudem, dass die Stimme der Experten und Fachverbände im Gesetzentwurf ignoriert wurde. Nach den Worten von Thorsten Becker sind alle Sachverständigen der Auffassung, dass ein Inflationsausgleich von 7,50 Euro nicht reichen wird, um viele Betreuungsvereine und selbstständige Betreuer vor Insolvenz oder Geschäftsaufgabe zu bewahren. Enttäuscht stell Becker dazu fest: „Wir alle haben schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgegeben, haben Berechnungen und Studien vorgelegt – nichts davon ist zu unserem großen Bedauern in den Gesetzentwurf eingegangen.“