
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ohne substantielle Änderungen beschlossen. Während die Einführung der Mehrstaatigkeit und eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer vom Bündnis “Pass(t) uns allen” als ausdrücklich begrüßenswerte und positive Schritte für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht gewertet werden, äußert es auch ernsthafte Bedenken bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens und der geplanten Verschärfungen. Diese werden das erklärte Ziel, die niedrige Einbürgerungsquote in Deutschland zu erhöhen, konterkarieren, zeigt sich das Bündnis überzeugt. „Mehrstaatigkeit für alle, aber dafür keinen deutschen Pass für arme Alleinerziehende, Behinderte und Staatenlose? – Der Kabinettsbeschluss zur Staatsangehörigkeitsreform enttäuscht durch Scheinbeteiligung der Zivilgesellschaft und geplante Verschärfungen“, so die Kritik des Bündnisses.









































