
Foto: bvkm
DÜSSELDORF (kobinet) Der gestern gefasst Beschluss der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Stellungnahmeverfahren zum vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.










































